Vor dem Hintergrund des Erstarkens populistischer Parteien in Deutschland und weltweit haben Führungspersonen deutscher Unternehmen in jüngster Zeit wiederholt öffentlichkeitswirksame Bekenntnisse zur freiheitlichen Ordnung abgelegt und zu deren Verteidigung aufgerufen. Seitdem wird in Fachpublikationen und Medien kontrovers diskutiert, wie weit die Verantwortung von Unternehmen im Kampf gegen Populismus und Rechtsradikalismus gehen sollte, ob Diskursangebote an Politiker rechtspopulistischer Parteien statthaft sind bzw. wie eine klare Abgrenzung gegenüber derartigen Politikansätzen in der Praxis aussehen sollte (vgl. u.a. Scholz 2025). Diese Überlegungen reichen jedoch selten über politische Appelle hinaus und werfen die Frage auf, ob nicht ein weitergehendes Engagement von Unternehmen für den Erhalt der freiheitlichen Demokratie angebracht ist.
Den Ausgangspunkt dafür bietet die Idee der ordnungspolitischen Mitverantwortung, die verlangt, dass Unternehmen einen eigenverantwortlichen Beitrag zur Erhaltung der demokratischen Ordnung leisten sollen, der sie ihre Möglichkeiten zur Geschäftsausübung und Gewinnerzielung verdanken (vgl. u.a. Goldschmidt/Homann 2011). Dieser Beitrag sollte sich insbesondere auf diejenigen Aufgaben erstrecken, die der Funktion von Unternehmen in einer Marktwirtschaft entsprechen und deshalb nicht vom Staat übernommen werden können.
Daher sollte unternehmerische Verantwortung, die kein Lippenbekenntnis bleiben will, im Kernbereich des Unternehmertums, d.h. bei der Wertschöpfung und ihren Voraussetzungen, den dafür erforderlichen Investitionen, ansetzen. Für Deutschland liegen inzwischen verschiedene Studien vor, die deutlich machen, dass die derzeit getätigten Unternehmensinvestitionen Jahr für Jahr deutlich unter dem Niveau bleiben, das zur Bewältigung der nachhaltigen Transformation und letztlich zur Zukunftssicherung erforderlich wäre (vgl. u.a. Institut der deutschen Wirtschaft 2025). Als Gründe dafür werden von den Unternehmen insbesondere Bürokratiekosten, hohe Energiepreise und überhöhte Steuern genannt. Dabei ist offensichtlich, dass viele dieser Argumente letztendlich darauf hinauslaufen, dass aufgrund zu hoher Kosten zu niedrige Gewinnaussichten bestehen. Dies wird nicht zuletzt daran deutlich, dass die in der Wirtschaftspresse genannten Gewinnziele von Unternehmen regelmäßig zweistellige Mindestrenditen auf das eingesetzte Kapital, oftmals ca. 15 %, zu Grunde legen.
So zeigt ein Blick in die Geschäftsberichte großer Unternehmen, dass – allen Bekenntnissen zu Nachhaltigkeitszielen zum Trotz – selbst Investitionen in Zukunftstechnologien weiterhin nur dann durchgeführt werden, wenn sie mit Renditeerwartungen in dieser Größenordnung verbunden sind. Niedriger rentierliche Investitionen gelten als “Wertvernichter”, da sie ihre “Kapitalkosten”, die im Sinne eines Opportunitätskostenansatzes mit den durchschnittlich erzielbaren risikoadjustierten Kapitalmarktrenditen gleichgesetzt werden, nicht verdienen (vgl. u.a. Hecker 2021). Daher werden selbst bei guter Gewinnlage Investitionen in innovative Technologien oder in die Erschließung neuer Produktionsstandorte zwecks Begrenzung geopolitischer Risiken vielfach nur dann getätigt, wenn die Renditeerwartungen durch staatliche Subventionen verbessert werden.
Dieses Investitionsverhalten erscheint insbesondere in einer Zeit problematisch, in der sich breite Bevölkerungsschichten spürbaren Belastungen ausgesetzt sehen, die wiederum zu Politik- und Demokratieverdrossenheit beitragen. In diesem Kontext fällt auf, dass sich Unternehmensvertreter in der Öffentlichkeit regelmäßig für Einschnitte im sozialen Bereich – sei es bei der Rente oder bei Leistungen für Menschen ohne Arbeit – einsetzen. Hier wäre es angebracht, einmal die Frage zu stellen, ob eine Verschärfung der Bedingungen für den Renteneintritt oder den Bezug von Sozialleistungen nicht damit einhergehen sollte, dass auch Gewinnerwartungen reduziert werden. Anders gefragt: “Wenn es für einen Arbeitslosen zumutbar ist, jede erhältliche Arbeit anzunehmen, sollte es dann nicht auch für Unternehmen zumutbar sein, Investitionen mit Renditeerwartungen unter 10 % durchzuführen?” Ein derartiges Verständnis von Unternehmensverantwortung würde die Kritik unzureichender Standortbedingungen nicht ausschließen, sondern vielmehr deren Glaubwürdigkeit erhöhen, indem deutlich gemacht wird, dass Staat und Unternehmen gleichermaßen in der Verantwortung für die Sicherung der Wirtschafts- und Lebensbedingungen in Deutschland stehen.
Dabei liegt auf der Hand, dass eine derartige Reduzierung von Gewinnerwartungen in einer Marktwirtschaft nicht durch staatliche Maßnahmen durchgesetzt werden kann. Als Gegenstand unternehmerischer Eigenverantwortung erscheint sie jedoch bedenkenswert. Unternehmen, die sich dazu bereiterklären, könnten auf diese Weise deutlich machen, dass sie im Interesse des gesellschaftlichen Zusammenhalts zu einer echten Lastenteilung bereit sind. Da das Management börsennotierter Konzerne wahrscheinlich kaum für einen solchen Schritt gewonnen werden kann, kommt an dieser Stelle mittelständischen Unternehmen eine besondere Verantwortung zu, die sich jedoch zugleich als Chance erweisen kann, wenn Investitionen in innovative Technologien zu Zweitrundeneffekten führen, die neue Gewinnpotentiale eröffnen.
Literatur:
Goldschmidt, Nils; Homann, Karl: Die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen. Theoretische Grundlagen für eine praxistaugliche Konzeption, München 2011.
Hecker, Christian: Wann ist ein Unternehmen profitabel? Der Wandel des Rentabilitätsdenkens in deutschen Großkonzernen im Laufe der Nachkriegszeit, in: Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte, 62. Jg. (2021), S. 553-585.
Institut der deutschen Wirtschaft: In die Zukunft investieren. Ergebnisse aus einer aktuellen Unternehmensbefragung im IW-Zukunftspanel, 2025, https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Gutachten/PDF/2025/IW-Gutachten_2025-In-Zukunft-investieren.pdf.
Scholz, Markus: Wirtschaft mit Werten. Warum Unternehmen Verantwortung übernehmen müssen, München 2025.
Der Autor

Dr. Christian Hecker
Dr. Christian Hecker hat in Göttingen Volkswirtschaftslehre sowie Mittlere und Neuere Geschichte studiert und wurde an der Universität Kassel mit einem wirtschaftsethischen Thema promoviert. Er ist Mitarbeiter der Deutschen Bundesbank und beschäftigt sich nebenberuflich mit wirtschaftsethischen, ordnungspolitischen und theoriegeschichtlichen Themen. Der vorliegende Beitrag stellt ausschließlich seine persönliche Meinung dar.
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