Die Paradise-Papers geben Anlass für einen neuen Blick auf die Frage der Legitimität von Steuervermeidung. Zu Recht hat Rainer Hank in der FAS darauf hingewiesen, dass die Frage von Legalität und Illegalität in der Kampagne gar keine Rolle mehr zu spielen scheint. Wenn legale Steuervermeidung schon als illegitim gilt, dann heiligt der scheinbar legitime Zweck (“Mehr Geld für den Staat”) ganz schnell die illegalen Mittel (“Diebstahl, Veruntreuung von Daten, Bruch von Vertraulichkeiten”). Hatte ich das Thema nicht schon mal behandelt? Richtig! Anno 2014 – vor gefühlt einer ganzen Ewigkeit. Damals habe ich mich mit einer Position auseinandergesetzt, welche Steuervermeidung zum zivilen Ungehorsam gegen einen illegitimen Staatsanspruch hochstilisiert hat (Barron 2014). Davon wollte ich mich abgrenzen – und habe von den Argumenten auch nichts zurückzunehmen. Nur nebenbei gestreift habe ich damals solche Positionen, welche “das Gemeinwesen dem Individuum vorordnen, welche offen oder verdeckt Privateigentum für einen Missstand halten und konsequenterweise Steuerhinterziehung oder sogar schon Steuervermeidung mit Diebstahl gleichsetzen”? Könnte es sein, dass solche Haltungen sich in der Paradise-Paper-Kampagne wieder finden?

Unverändert relevant ist die Legitimitätsfrage der Besteuerung: Wenn schon ganz praktisch die Finanzämter auf die Mitwirkung der Steuerpflichtigen angewiesen sind, dann ist ein Mindestmaß an Steuerehrlichkeit (neudeutsch: Tax Compliance, die “innere Übereinstimmung des Steuerzahlers mit den ihm vom Gesetz auferlegten Erklärungs- und Zahlungspflichten”) die Voraussetzung einer gleichmäßigen Besteuerung. Auch politisch sind die Weltbilder und normativen Einstellungen, mit denen wir dem vermutlich nie geliebten Fiskus begegnen, wichtig. Wenn dagegen die Grenze zwischen (legaler) Steuervermeidung und (illegaler) Steuerhinterziehung nur von Steuerrechtsspezialisten zu erkennen ist, dann trifft diese Grenze nicht das Verständnis des steuerrechtlichen Laien und noch seltener das Gefühl und die moralische Urteilskraft des Bürgers. Insofern ist es richtig, angesichts der aktuellen Paradise-Paper-Diskussion nicht nur über paradiesische Transparenz zu sprechen, sondern über die Legitimität von Besteuerung unter Bedingungen der vorparadiesischen Mittel-Knappheit.

Steuermoral und Staatsverständnis

Ethik ist die Reflexion von Moral und nicht die Wiederholung moralischer Positionen mit erhobenem Zeigefinger. Zur Ethik gehört es, die eigenen Denkvoraussetzungen offen zu legen. Wer oder was hat im eigenen Denken den systematischen Vorrang? Das Kollektiv oder das Individuum? Diese scheinbar abstrakte Frage wird schnell konkret bei der Frage, wie Steuerhinterziehung zu bewerten ist. Ich verzichte hier darauf, mich mit den Positionen auseinander zu setzen, welche ohnehin das Gemeinwesen dem Individuum vorordnen, welche offen oder verdeckt Privateigentum für einen Missstand halten, welche konsequenterweise Steuerhinterziehung mit Diebstahl gleichsetzen und in denen steuerliche Abgaben der legitime Preis dafür sind, dass die staatliche Ordnung ein Recht auf Privateigentum “gewährt”. Als ob es da irgendetwas zu gewähren gäbe! Wer im Grundsatz eine freiheitliche Gesellschaft bejaht, wird nicht die Gewährung individueller Rechte, sondern deren Gewährleistung als eine Aufgabe ansehen, die mit guten Gründen dem Staat und seinen Organisationen übertragen ist.

Ausgangspunkt des Denkens ist dann das Individuum und es stellt sich die Frage: Mit welchem Recht werde ich gezwungen, mich finanziell an staatlichen Programmen zu beteiligen, welchen ich selber niemals zugestimmt habe oder zustimmen würde? Es ist doch mein Geld. Ob sauer verdient oder glücklich gewonnen – das Verfügungsrecht darüber ist meine Angelegenheit. Ich entscheide, wofür ich spende oder nicht, wo ich investiere oder nicht, was und wie ich konsumiere oder eben nicht.

Darf der Staat mich zwingen, “für die Zwecke seiner Wahl zu spenden?” Manche Autoren (z.B. Barron 2014) verknüpfen diese Frage mit einer umfassenden Kritik des Wohlfahrtsstaates. Da die Individuen, welche über die Staatsausgaben entscheiden, keinen objektiven und rationalen Maßstab hierfür hätten, folgten sie ihren eigenen Präferenzen und Anreizen: Sie unterstützen befreundete Organisationen, geben dem Druck von besonders gut organisierten Interessengruppen nach und geben dafür das Geld anderer Leute aus, welchen es der Staat nur auf Basis seiner staatliche Gewalt mit Hilfe des Steuerrechts wegnimmt. In dieser Denkwelt wird die (gerade noch legale) Steuervermeidung und die (illegale) Steuerhinterziehung praktisch zu einer bürgerlichen Selbsthilfemaßnahme gegen einen im Grundsatz nicht legitimierten Eingriff des Staates in die persönliche Würde.

Nota bene: Es muss nicht der Sozialstaat sein, an welchem sich dieses Argument festmacht. Man könnte auch die Staatsausgaben für Rüstungsgüter, für eine bestimmte Energiepolitik oder andere Gründe anführen, um sich innerlich von der Verpflichtung freizumachen, an diesen Aktivitäten über eigene Steuerzahlungen mitzuwirken.

Individuelle Rechte versus staatliche Ausbeutung?

Der Staat scheint in dieser Argumentation irgendwie vom Himmel zu fallen, um dann den Individuen mit ihren natürlichen Rechten gegenüber zu stehen. Es fehlt jegliche eine Theorie, wie ein Gemeinwesen zustande kommt, wie seine Institutionen legitimiert und wie gemeinsame Angelegenheiten und gemeinsame Interessen organisiert werden können – außer über den Austausch auf Märkten.

Man muss sich dagegen mit dem Gedanken vertraut machen, dass sich Menschen zur Organisation gemeinsamer Aufgaben zusammen schließen, einen Gesellschaftsvertrag begründen und sich in eine organisierte Verfassung begeben. Das Individuum erlebt diesen Vertragsschluss normalerweise nicht persönlich, sofern nicht Kriege und andere Katastrophen einen solchen Neustart erzwingen. Der Gesellschaftsvertrag ist daher eine Fiktion, ein wichtiges Denkmodell. Im eigenen Leben dagegen werde ich als Individuum in einen bestehenden Bund oder Gesellschaftsvertrag hineingeboren. Im Laufe einer mehr oder minder gelungenen Sozialisation ratifiziere ich die Grundbestandteile dieses Gemeinwesens wie z.B. das Gundgesetz selber und höchst persönlich – durch eigene Mitwirkung und sozusagen durch konkludentes Handeln. Dass diese Grundbestandteile des Staatswesens selber wieder verändert, in Frage gestellt und überarbeitet werden müssen, ist richtig. Dass dabei das Individuum nicht nur Befehlsempfänger sondern in seiner personalen Würde Mitwirkender ist und sein soll, fühlt man oft nicht.

In dieser Sicht ist dann aber ein Bundeskanzler und ein Finanzminister nicht nur ein Individuum, welches mich nach Gutdünken enteignet, sondern er oder sie ist ein Amtsträger und Repräsentant des Gemeinwesens, zu dessen Legitimität ich selber beigetragen habe, indem ich mich an Wahlen, Abstimmungen, am Diskurs, an Demonstrationen usw. beteilige. Auch wenn ich die Opposition gewählt habe, dann habe ich doch erklärt, dass das Verfahren der Regierungsbildung legitim ist und daher das Ergebnis nolens volens mitgetragen wird.

Dass ich – egal in welcher Staatsform – leider nur eines von vielen Individuen bin, ist natürlich sehr bedauerlich und wahrscheinlich fühlt sich deshalb mancher all zu oft ignoriert und ausgebeutet. Wie ich allerdings diesen Zustand interpretiere, ist meine höchst persönliche Entscheidung: Ich kann mich ignoriert und ausgebeutet fühlen entweder von einem Staat, der dann als Buhmann und Sündenbock für alle Missstände gilt, oder von einer wählenden Mehrheit von Individuen um mich herum. Wenn ich mich für letztere Sichtweise entscheide, dann respektiere ich die Verfahren unserer Staatlichkeit samt ihrer Repräsentanten im Grundsatz, nicht immer dagegen jede deren Entscheidungen.

Bei Steuermoral geht es dann schlicht um den folgenden Grundsatz: Respektiere durch eigene Steuerehrlichkeit die Strukturen des Gemeinwesens, in welchem Du lebst!

Steuerhinterziehung als ziviler Ungehorsam?

Natürlich gibt es Missstände. Kritik an bestehenden Strukturen ist in einer freiheitlichen Gesellschaft nötig und legitim – beispielsweise Kritik am Steuerrecht und vielen seiner Bestandteile. Für die Art, wie ich Kritik äußere, habe ich dann aber die Konsequenzen zu tragen. Vor vielen Jahren wurde dieses Thema unter der Überschrift “ziviler Ungehorsam” in Kirchen und Zivilgesellschaft ausführlich durchbuchstabiert. Wer im Kampf gegen Atomkraft die Einfahrt in Wackersdorf oder andernorts blockiert, nimmt sein Recht auf zivilen Ungehorsam und Meinungsäußerung wahr, lässt sich dann öffentlich vom blockierten Platz wegtragen und zahlt die wegen der formalen Straftat “Blockierung einer Zufahrt” fällige Strafe. Eine besondere Bestrafung wegen der politischen Meinungsäußerung im inhaltlichen Sinn erfolgt nicht.

Den Gedanken übertragen: Wer wegen Widerspruch zum Wohlfahrtsstaat Steuern hinterzieht, der sollte die Steuerverweigerung öffentlich machen und die Strafen tragen. Das wäre aufrichtiger und liberaler Widerstand und gleichzeitig Mitwirkung im demokratischen Gemeinwesen. Vielleicht führt die aktuelle Diskussion zu einer solchen Bewegung. Vielleicht bin ich dabei!

Wer dagegen im Kampf gegen Atomkraft nachts und vermummt Bahngleise für Castor-Transporte sabotierte, der verließ diesen gemeinsamen Pauk-Boden demokratischer Auseinandersetzung. Und wer in Deutschland Steuern hinterzieht sollte dies nicht zu einem staatsbürgerlichen Akt demokratischer Mitwirkung oder zum Ausdruck eigener Menschenwürde hochstilisieren.

Goldene Regel und Kategorischer Imperativ

Besonders fragwürdig wird die Legitimation von Steuerverweigerung, wenn sie sich auf Kant und den Evangelisten Matthäus beruft. “Behandelt die Menschen so, wie ihr selbst von ihnen behandelt werden wollt.” Da man selber nicht als Mittel für andere Menschen (und sei es für Menschen in Not) gebraucht werden wolle, verbiete es sich auch dem Staat, andere gegen ihren Willen zu unfreiwillig Helfenden zu machen.

Hier wird – ein häufiger Fehler – die Unterscheidung der wirtschaftsethischen Argumentationsebenen übersehen. Die goldene Regel bei Matthäus ist – wie viele Moralvorstellungen der Religionen – sehr geeignet für Kleingruppenmoral und das face-to-face zwischenmenschlichen Handelns. Wer solche Moralelemente ohne hinreichend reflektierte Übertragung zur Grundlage staatlichen Handelns macht, begeht einen Kategorienfehler. Die Ergebnisse solcher Politik sind meist gut gemeint, aber nicht gut gemacht.

Die goldene Regel für moderne Gesellschaften ist nicht mehr die Kleingruppenmoral von Matthäus sondern von Kant im kategorischen Imperativ mustergültig formuliert worden. “Handle (nicht nach Deiner aktuellen Neigung, sondern) nach der Maxime (!), von der Du wollen kannst, dass sie allgemeine Gesetzgebung werde.”

Kann ich wollen, dass jeder seine persönlichen Ansichten über richtige und falsche Staatsausgaben zur Grundlage seiner Bereitschaft, Steuern zu zahlen, macht? Es gibt wohl doch einen Unterschied zwischen Naturrecht (a la Locke) und dem kategorischen Imperativ a la Kant.

John Rawls führt diese Argumentationslinie weiter: Es darf keinen staatlichen Zugriff auf das Individuum geben ohne ein größt mögliches Recht zur Mitwirkung des Individuums an den relevanten Entscheidungsverfahren.

Dieses Maß an Abstraktion ist schon nötig, wenn unter der Bedingung moderner komplexer und anonymisierter Gesellschaften moralische Normen zu Strukturelementen des Rechts werden sollen. Ohne die Unterscheidung von Individualethik und Ethik in (Rechtsordnungs-)Strukturen ließe sich sehr einfach auch das Gegenteil argumentieren, wenn man schon das Matthäus-Evangelium bemüht. “Gib dem, der dich bittet, und wende Dich nicht ab von dem, der etwas von Dir borgen will” (Mt. 5,42). Ist das nicht die Legitimation für einen Steuersatz von annähernd 100% und Zwangsanleihen in fast unbegrenzter Höhe?

Und doch werden – nicht nur, aber auch in der Demokratie – immer wieder individualethische Normen ohne weitere Reflexion auf Anreizwirkungen, komplexe Zusammenhänge u.ä. einfach in Gesetze gegossen. Nur wenige Beispiele: Es ist empörend, wenn Menschen von ihren Markteinkommen nicht leben können. Also: Mindestlohn – ohne Rücksicht auf kontraproduktive Nebenwirkungen. Es ist gut und vorbildlich, wenn Unternehmen transparent agieren und Vermieter mit Mieterhöhungen zurückhaltend sind. Also: Einführung von Transparenzpflicht und Mietpreisbremsen ohne Rücksicht auf Risiken und Nebenwirkungen. Aus diesem gedanklichen Kurzschluss von der Individualethik zur Forderung staatlichen Handelns entsteht der wohlmeinende Diktator, der im Laufe der Zeit und durch die Kumulation von ständigen Interventionen seine eigene Legitimation verspielt.

Es muss daher gefragt werden, ob aus der Idee des Wohlfahrtsstaates längst das Bild eines Nanny-Staates geworden ist, von dem im wachsenden Maße die Lösung aller individuellen Lebensprobleme erwartet wird. Auch das könnte so ein Kategorienfehler sein, wenn die Fragen nach dem Glück den Bedingungen des guten Lebens zu Erwartungen an staatliches Handeln werden. Es darf und muss auch gefragt werden, ob die Ergebnisse der real existierenden demokratischen Prozesse im (Wahl-)Kampf um den Medianwähler wirklich jeden Staatseingriff in persönliche Freiheiten und Eigentumsrechte legitimieren. Nicht jedes individuelle Recht darf von der Diktatur einer Mehrheit abgeschafft werden. Gibt es aus diesem Grundgedanken heraus nicht nur eine moralische Pflicht zur Steuerehrlichkeit, sondern auch moralische Grenzen der Besteuerung?

Fazit

All diese Fragen dürfen und müssen um einer freiheitlichen Gesellschaft willen gestellt werden. Die Antwort sollte eine Politik sein, die in ihren Aktivitäten zurückhaltender ist und nicht die Lösung aller Probleme verspricht, eine Politik, welche die Unterscheidung zwischen Gemeinwesenaufgaben und individueller Verantwortung ernster nimmt. Die Antwort kann vielleicht auch das Werben dafür sein, dass die eigene und freiwillige Mitwirkung aller Akteure (einschließlich der Unternehmen) Voraussetzung für die Freiheitlichkeit eines Gemeinwesens ist.

Die Antwort kann aber nicht der Abgesang an die Legitimität jeder Staatlichkeit sein. Wer (nicht nur im konkreten Einzelfall, sondern im Grundsatz) dem Staat das Recht zur Besteuerung und die Legitimität abspricht, weil jedes staatliche Ausgabenprogramm immer nur an Klientelpolitik orientiert sei, der etabliert eine Weltsicht, in der es nur noch um die Frage gehen kann: Sitzen meine Leute und ich an den Schalthebeln der Macht und können dementsprechend profitieren? Oder sind es “die anderen”, die sich gerade bedienen können? Diese Sicht der Dinge klingt so, als ob sie das hohe Lied individueller Freiheit singt, aber sie ist nicht geeignet, eine freiheitliche Demokratie zu befördern.

Auf das Evangelium nach Matthäus und auf Immanuel Kant kann sich ein solcher Pippi-Langstrumpf-Liberalismus (“ich mach mir die Welt, Widdewidde wie sie mir gefällt”) jedenfalls nicht berufen.

 

Literatur:

Barron, Patrick (2014): Mises, Kant und der Sozialstaat, Beitrag vom 3.4.2014 auf der Homepage des Ludwig von Mises Instituts, http://www.misesde.org/?p=7357 (Abruf 13.11.2017).

 

Quelle:

Der Text ist zuerst auf LinkedIn erschienen: https://www.linkedin.com/pulse/steuervermeidung-legitim-joachim-fetzer/?published=t

Der Textteil “Steuermoral und Staatsverständnis” ist zuerst erschienen als: Joachim Fetzer: Liberale Demokratie statt Pippi-Langstrumpf-Liberalismus, in: Forum Wirtschaftsethik online, Ausgabe 1/2014, Berlin 2014, S. 9-11, https://www.dnwe.de/forum-wirtschaftsethik-online-1-2014.html (Abruf: 13.11.2017).

 

Der Autor

Prof. Dr. Joachim Fetzer

Prof. Dr. Joachim Fetzer lehrt Wirtschaftsethik (www.wirtschaftsethik.com) und ist Mitglied im Lenkungsausschuss von Sustainable Development Solutions Network – SDSN Germany (www.sdsngermany.de).

fetzer@dnwe.de

 

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