“Die Glaubwürdigkeit der EZB auf dem Prüfstand” – Keynote von Prof. Dr. Harald Bolsinger zusammen mit Jens Minnemann im Rahmen der Tagung “Die Europäische Zentralbank und ihre Rolle in einem nachhaltigen Finanzsystem – Probleme und Chancen” der Forschungsgruppe “Finanzen und Wirtschaft” des Weltethos-Instituts in der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main.
Stream hier (FHWS – ohne Tracking) und hier (youtube) verfügbar.
Harald Bolsinger über die EZB im Rahmen der Tagung: “Die EZB fördert Unternehmen die gezielt unsere Umwelt zerstören und die Klimaziele der EU untergraben, die korrupt und kriminell handeln, die Steuern hinterziehen und vermeiden, die Diskriminierung vorantreiben, Menschenrechte nicht achten und Zwangsarbeit einsetzen, und damit die Werte unserer EU mit Füßen treten. Sie ermöglicht diesen Unternehmen wissentlich eine Finanzierung ihrer unethischen Aktivitäten. Einerseits indem sie deren Wertpapiere in ihren Anleiheprogrammen ankauft und andererseits indem sie Wertpapiere dieser Unternehmen als Pfand für Kredite an Banken akzeptiert. In beiden Fällen wird die EZB Besitzerin dieser Wertpapiere. Im zweiten Fall zwingt sie zusätzlich Geschäftsbanken in der Eurozone solche unethischen Wertpapiere selbst zu halten.
Realwirtschaftlich hat dieses Finanzierunsgebaren die Verstetigung und Ausweitung unethischer Geschäfte zur Folge. Es konterkariert damit gezielt die politischen Entscheidungen des europäischen Parlaments und die Realisierung der höchsten europäischen Werte. Es ist für die EZB unwürdig, die verwerflichen Geschäfte solcher Unternehmen zu fördern und damit umfangreiche Verletzungen der europäischen Werte sehenden Auges in Kauf zu nehmen. Das Volumen so genannter markfähiger Sicherheiten beläuft sich Mitte 2021 auf rund 16 Billionen € und ist damit ein riesiger Hebel, um die Politik der EU umzusetzen oder zu lähmen.
Die Verträge von Lissabon beinhalten die geldpolitische Unabhängigkeit der EZB, erheben aber gleichzeitig die EU Grundrechtscharta zu direkt anwendbarem Primärrecht in allen europäischen Institutionen. Alle Geschäfte der EZB müssen deshalb zwingend im Einklang mit den kodifizierten Werten der Grundrechtscharta sein!”