Die Bundesregierung hat am 22. Februar 2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen beschlossen. Damit werden die Präventionsmaßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aktualisiert und gestärkt.

Dazu der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble: “Wir brauchen schlagkräftige Instrumente im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Deshalb bringen wir jetzt die Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie auf den Weg. Durch die neuen Regelungen stellen wir uns noch besser auf. Wir schaffen ein Transparenzregister, um Missbrauch vorzubeugen, und verschärfen die Bußgeldregeln. Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen wird gestärkt, sie erhält deutlich mehr Personal und ein schärferes Aufgabenprofil.”

Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, kurz FIU, wird umstrukturiert und erhält mehr Personal. Bislang war sie unter dem Namen “Zentralstelle für Verdachtsmeldungen” beim Bundeskriminalamt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern angesiedelt. Nun wird sie in die Generalzolldirektion, also in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen, überführt. Zugleich werden ihre Aufgaben und Kompetenzen unter Berücksichtigung der Vorgaben der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie neu geregelt. Ein Schwerpunkt wird auf der operativen und strategischen Analyse liegen. Zudem soll die FIU erstmals eine Filterfunktion erfüllen: Es werden nur noch „werthaltige“ Verdachtsmeldungen an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet, um so die Strafverfolgungsbehörden zu entlasten.

Der Gesetzentwurf schafft die Voraussetzungen für ein zentrales elektronisches Transparenzregister. Daraus lassen sich Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen ersehen. So wird die Transparenz erhöht und der Missbrauch von Gesellschaften und Trusts zu Zwecken der Geldwäsche, ihrer Vortaten wie Steuerbetrug und Terrorismusfinanzierung erschwert. Dabei wurde darauf geachtet, dass der Bürokratieaufwand für die Unternehmen möglichst gering bleibt, indem auch auf vorhandene Informationen zu Beteiligungen aus den bestehenden Registern wie dem Handelsregister zurückgegriffen wird. Neben Behörden und Verpflichteten erhalten bei berechtigtem Interesse auch andere Personen und Organisationen wie Nichtregierungsorganisationen und Fachjournalisten Zugang.

Durch den risikobasierten Ansatz des überarbeiteten Geldwäschegesetzes können Behörden und Unternehmen ihre Ressourcen gezielter einsetzen: Bei höheren Risiken muss mehr getan werden, um diese zu minimieren, während bei geringen Risiken vereinfachte Maßnahmen ausreichen. So kann den sich stets wandelnden Methoden der Geldwäscher und Finanziers von Terrorismus effektiv begegnet werden.

Damit die geldwäscherechtlichen Vorgaben auch eingehalten werden, müssen Verstöße wirksam sanktioniert sein. Der Bußgeldrahmen für schwerwiegende, wiederholte und systematische Verstöße wird daher deutlich angehoben. Zudem veröffentlichen die Aufsichtsbehörden künftig unanfechtbar gewordene Bußgeldentscheidungen auf ihrer Internet­seite. Dies soll präventiv wirken und zur Befolgung der geldwäscherechtlichen Vorschriften anhalten.

 

DJV kritisiert Transparenzregister-Entwurf

Der Deutsche Journalisten-Verband sieht hier allerdings einen Mangel an wirklicher Transparenz. Zugang zu dem Transparenzregister sollen bei “berechtigtem Interesse” unter anderem “Fachjournalisten” haben. Deren Recherche “muss der Vorbereitung einer ernsthaften und sachbezogenen Auseinandersetzung dienen”.

DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall kritisiert: “Der Entwurf muss dringend überarbeitet werden. Die Bundesregierung bleibt nicht nur echte Transparenz schuldig, sie nimmt für sich auch in Anspruch, bestimmen zu können, welche Journalisten im geplanten Register recherchieren dürfen. Soll das federführende Bundesfinanzministerium etwa darüber entscheiden dürfen, was eine ‘ernsthafte und sachbezogene Auseinandersetzung’ journalistischer Recherche ist? Welche Medien als seriös gelten dürfen und welche nicht? Das darf nicht sein.”

Das Transparenzregister müsse für alle Journalistinnen und Journalisten zugänglich sein, so der DJV-Vorsitzende. “Geldwäsche geht die gesamte Gesellschaft an. Also muss jeder Journalist dazu recherchieren dürfen.”

 

Transparency: Entwurf ist ungenügend

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland kritisiert den Entwurf für das Transparenzregister ebenfalls. “Die Öffentlichkeit hat das Recht zu erfahren, welche wirtschaftlichen Eigentümer hinter Unternehmen stehen. Das Kabinett will die Einsicht in solche Daten aber stark begrenzen”, so die Vorsitzende Edda Müller.

“Die journalistischen Recherchen um die Panama Papers haben gezeigt, wie wichtig eine öffentliche Kontrolle im Bereich der Geldwäsche und Steuerhinterziehung ist. Die vorgesehene Beschränkung der Einsicht erschwert eine effektive Kontrolle von Korruption erheblich”, warnt Caspar von Hauenschild, Finanzmarktexperte im Vorstand von Transparency Deutschland.

Der letzte bekannte Referentenentwurf des Finanzministeriums zum Transparenzregister aus dem Dezember 2016 sah noch ein öffentlich zugängliches Register vor. Davon ist die Regierungskoalition inzwischen jedoch abgerückt, damit personenbezogene Daten von wirtschaftlichen Eigentümern nicht öffentlich werden.

Edda Müller: “Wie die Erfahrungen mit dem öffentlich zugänglichen Transparenzregister in Großbritannien zeigen, sind Bedenken hinsichtlich der personenbezogenen Daten unbegründet. Vielmehr hilft eine Öffnung der Daten unter Einbeziehung von Medien und Zivilgesellschaft, falsche Angaben in Daten zu finden und zu korrigieren.”

 

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Ent­wurf ei­nes Ge­set­zes zur Um­set­zung der Vier­ten EU-Geld­wä­sche­richt­li­nie, zur Aus­füh­rung der EU-Geldtrans­fer­ver­ord­nung und zur Neu­or­ga­ni­sa­ti­on der Zen­tral­stel­le für Fi­nanz­trans­ak­ti­ons­un­ter­su­chun­gen [PDF, 1MB]

 

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Ein Kommentar
  1. Wie ist die Begrifflichkeit “bei berechtigtem Interesse” denn definiert? Meiner Meinung nach bleiben große Zweifel an diesem Gesetzesentwurf. Ist es gerechtfertigt in das Grundgesetz für Schutz auf informationelle Selbstbestimmung einzugreifen, nur um mögliche Geldwäsche oder Steuerflucht zu verfolgen? Dies ist durchaus zweifelhaft und ich befürchte, dass der Datenschutz weiter ausgehöhlt wird.

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