Prof. Harald Bolsinger richtete am 01.12.2021 – mit Bezug auf die europäische Petition 429/2017 – einen Appell an den Petitionsausschuss der Europäischen Union, endlich die Einhaltung der Charta der Grundrechte bei der EZB durchzusetzen. Mit der Petition wird die EZB aufgefordert, ihre Politik des Ankaufs von Wertpapieren menschenrechts- und nachhaltigkeitskonform zu gestalten.
Der ordnungspolitische Rahmen der EU-Grundrechtscharta ist seit dem Vertrag von Lissabon gültiges Recht – auch für die EZB! Seit 2017 beschäftige sich der EU-Petitionsausschuss mit der Umsetzung dieser einfachen Wahrheit. Am 1.12.2021 hatte der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments eine weitere Gelegenheit, endlich Gerechtigkeit für alle Finanzmarktakteure herzustellen und der Europäischen Zentralbank zu verdeutlichen, dass die EU-Grundrechtscharta auch bei all ihren Geschäften einzuhalten ist. Nachhaltigkeit im Finanzmarkt ist nicht allein durch die Geschäftsbanken umzusetzen, sondern erfordert zuallererst eine glaubwürdige Zentralbank, die als gutes Beispiel voran geht, anstatt sich herauszureden. Nicht nur Klimaschutz ist relevant, sondern alle Bereiche, die schon 1999 verbindlich in der Grundrechtscharta fixiert wurden!
Die gesamte Rede können Sie hier abrufen: