Der lang erwartete Referentenentwurf des BMJV zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten ist erschienen. Das Ministerium bittet ausgewählte Akteure, u. a. auch das DNWE um Stellungnahme bis Mitte April. Die EU-Richtlinie soll im wesentlichen 1:1 in nationales Recht umgesetzt werden und betrifft in erster Linie große, kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften, Kreditunternehmen und Versicherungsunternehmen. Haftungsbeschränkte Personengesellschaften und Genossenschaften sollen im Gegensatz zur Direktive der EU ebenfalls einbezogen werden.

Noch unklar ist, ob neben den Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie den Diversitätskonzepten bei der Besetzung der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane auch über Verbraucherbelange zu berichten ist.

Ein bestimmtes Berichtsrahmenwerk wird nicht vorgeschrieben, sondern auf national und international geltende Standards verwiesen, z. B. dem DNK oder dem G4 Standard der Global Reporting Initiative. Die Erstellung eines gesonderten Berichts wird explizit erlaubt, der jedoch innerhalb von sechs Monaten nach dem Bilanzstichtag zu veröffentlichen ist. Die Nichterfüllung der Auflagen soll mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro geahndet werden können.

Der Gesetzesentwurf nebst Begründung ist hier zu finden.

 

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