Bernward Gesang, Wirtschaftsethik und Menschenrechte, utb – Verlag Mohr Siebeck, Tübingen 2016, ISBN 978-3-8252-4562-7

Besprechung von Prof. Dr. Axel Birk, Institut für Unternehmensrecht, Hochschule Heilbronn

Zur Einordnung des Buchs

Die wirtschaftsethische Debatte in Deutschland war lange Jahre durch die Positionen von Peter Ulrich und Karl Homann geprägt, wobei letzterer wohl die größere Zustimmung erhalten hat. Jetzt hat Bernward Gesang der Debatte eine neue, dritte Stimme hinzugefügt – eine utilitaristisch geprägte. Diese soll – um ein Bild von Gesang zu verwenden – aus dem bislang eher dissonanten Orchesterklang der theoretischen Wirtschaftsethik mehr Harmonie entstehen lassen, die für den Hörer (die Unternehmen) auch praktisch bemerkbar wird (S. 5 f.).

Gesang vertritt einen “humanen” Utilitarismus. Diesen hat er schon früher ausführlich begründet (Gesang 2003). Als dem kritischen Rationalismus nahestehend könnte er sich dabei auch auf Karl Popper berufen. Popper hat zwar keine ausgearbeitete Ethik verfaßt, aber in einigen Bemerkungen seine ethische Grundauffassung skizziert. Der vielleicht wichtigste Grundsatz besteht darin, daß es die Konsequenzen unserer Handlungen sind, welche für ethisch richtige Entscheidungen maßgeblich sind (Popper 1992, Bd. 2, S. 272 f.). Popper vertrat also ebenfalls eine konsequenzialistische Ethik, wie sie der Utilitarismus ist.

Zum Gedankengang des Buchs

Der wirtschaftsethische Teil

Im ersten Kapitel erfolgt eine Auseinandersetzung mit der “ökonomischen Ethik” von Karl Homann und seinen Schülern. Die diesem Ansatz zugrundeliegende Vertragstheorie (vgl. etwa Rawls, Buchanan) bildet nach Gesang keine ausreichende Grundlage für eine “humane” Wirtschaftsethik. Dazu verwendet er u. a. eines der Standardargumente gegen die Vertragstheorie, wonach von dem fiktiven Vertragsschluß wichtige Vertragspartner (zukünftige Menschen und die Natur bzw. die Tiere) ausgeschlossen sind (zu diesem Problem vertragstheoretischer Ethikansätze vgl. etwa Stemmer 2000, § 8). Mit seiner Kritik am Menschenbild des homo oeconomicus, das für die ökonomische Ethik als Modellannahme wichtig ist, verwendet Gesang ein weiteres Standardargument gegen deren Logik (vgl. zur Problematik des homo oeconomicus etwa Nida-Rümelin 2015, Kap. I.7.). Trotz der Kritik anerkennt Gesang eine Reihe von wichtigen Leistungen der ökonomischen Ethik Homanns, die er auch für seine Theorie übernimmt (S. 31 ff.).

Eine Darstellung der Grundpositionen des Utilitarismus ist Gegenstand des zweiten Kapitels. Ein Problem, das der Utilitarismus mit sich bringt, besteht in der Nutzenmessung, welche zur Abwägung und moralischen Entscheidung über die Konsequenzen einer Handlung nötig ist. Vielfach wird in der Volkswirtschaftslehre dieses Problem für unlösbar erachtet, weshalb man sich auf das Kriterium der Pareto-Optimalität zurückzieht. Das Pareto-Kriterium ist für einen “humanen” Utilitarismus zwar notwendig, aber nicht ausreichend, weil es sich gegenüber vielen ungerechten Weltzuständen neutral verhält. Daher wendet Gesang viel Argumentationskraft darauf, welche Möglichkeiten der Nutzenmessung uns zur Verfügung stehen und hinreichend aussagekräftige Ergebnisse erbringen.

Weshalb Gesang den Aspekt der Nutzenmessung zu ausführlich behandelt, wird im dritten Kapitel klarer. Hier geht es um die Nebenwirkungen unseres aktuellen, weitgehend über die Welt verbreiteten Wirtschaftssystems. Im wesentlichen thematisiert Gesang die aktuellen, globalen Armutsprobleme und die Umweltzerstörung auf Kosten zukünftiger Generationen. Volkswirtschaftlich gewendet geht dies mit seiner Kritik am Wachstumsdogma einher. Statt dessen propagiert Gesang ein Modell, das er die “Absolute-Border-Economy” bzw. “AB-Economy” nennt. Deren Grundidee beruht auf dem Gedanken der Nachhaltigkeit und besteht darin, der Wirtschaft knappe Güter, deren weiterer Verbrauch zu massiver Beeinträchtigung zukünftiger Generationen führt, im Extremfall zu entziehen oder nach dem Modell des Emissionshandels marktfähig zu machen. Abschließend macht sich Gesang Gedanken über die Durchsetzbarkeit seines Vorschlags und gelangt auf diesem Weg zur politischen Philosophie und den Defiziten moderner Demokratien.

Das Kapitel vier dient der Diskussion um die Herausbildung adäquater staatlicher Institutionen zur Sicherung der Nachhaltigkeit und zur Umsetzung der “AB-Economy”. Den Demokratien, welche sich in der heutigen Welt vorfinden, traut Gesang es nicht zu, das Ziel einer AB-Economy umzusetzen, weil sie institutionell zu sehr auf die Gegenwart und die kurzfristige Problemlösung fokussieren. Als Heilmittel diskutiert Gesang drei Alternativen, um die Interessen zukünftiger Generationen in den demokratischen Prozeß einzubringen, nämlich die Installierung von Zukunftsräten, die Einsetzung von Ombudsmännern und die Aufnahme des neuen Staatsziels “Generationengerechtigkeit” in das Grundgesetz.

Der unternehmensethische Teil

In Kapitel fünf wendet sich Gesang dem Problem zu, wie Unternehmen in konkreten ethischen Konfliktsituationen handeln sollen. Als problematisch erachtet er die widersprüchliche Lage, in welcher Entscheider im Unternehmen von deontologischen, konsequenzialistischen oder vertragstheoretischen Ethiken zurückgelassen werden. Er will mit seinem Ansatz eine Konsensposition entwickeln (vgl. S. 138). Als Utilitarist hat er dabei zwei Probleme zu überwinden:

  • Das utilitaristische Optimierungskonzept verlangt – extrem gedacht – eine Nutzen- bzw. Glückskalkulation, die wegen ihrer Komplexität praktisch nicht umsetzbar ist (zu dem Überforderungsproblem siehe etwa Gesang 2003, Kap. 3). Daher schlägt Gesang ein dreistufiges Entscheidungsmodell vor, auf dessen erster Ebene die moralische Intuition zum Zuge kommt, auf der zweiten Ebene eine kritische Reflexion durch Einsatz eines Ethik-Komitees stattfindet und auf der dritten Ebene eine elaborierte moralische Untersuchung erfolgt. Das Ethik-Komitee stellt sich Gesang als eine externe Institution wohl auf Branchen- oder Verbandsebene vor.
  • Utilitaristen tun sich traditionell schwer, mit moralischen Rechten bzw. Menschenrechten zu argumentieren. Man kann aber Menschenrechte auch utilitaristisch begründen, indem man auf den Nutzen dieser Rechte für eine Entfaltung der Persönlichkeit der Bürger hinweist (S. 145). So begründet stellen die Menschenrechte dann Orientierungspunkte für moralische Entscheidungen auf der ersten intuitiven Ebene des Drei-Ebenen-Modells von Gesang dar.

Das Konzept, Unternehmen zur Beachtung von Menschenrechten zu verpflichten, ist ausgesprochen problematisch (vgl. Birk/Heger 2016). Zu diesem Punkt faßt sich Gesang recht kurz, indem er auf die Macht multinationaler Unternehmen verweist. Wer Macht hat, soll sie verwenden, um den Nutzen aller zu vergrößern. Wer mehr Macht hat, ist um so stärker in der Pflicht. Entsprechend dem utilitaristischen Mainstream besteht nach Gesang zwischen negativen und positiven Pflichten grundsätzlich kein Unterschied: Menschenrechte verpflichten daher nicht nur zu einem Unterlassen, sondern auch zu einem Handeln (was das Unternehmen im Zweifel Geld kostet).

Zum Abschluss stellt Gesang 16 Menschenrechtsnormen und sechs von ihm sogenannte Menschenrechts-Plus-Normen auf, die er von einem breiten Konsens getragen erachtet. Die Beschränkung auf 16 Normen aus den Menschenrechtskatalogen der Allgemeinen Menschenrechtserklärung und den zwei Konventionen der UN wird nicht weiter begründet. Letztlich handelt es sich zum großen Teil um arbeitsrechtliche Grundsätze, wie etwa das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit, das Diskriminierungsverbot und die Freiheit der Gewerkschaftsbildung (S. 154 ff.).

Über diesen momentan wohl bestehenden Common Sense hinausgehend postuliert Gesang weitere sechs Menschenrechts-Plus-Normen, nämlich die Verpflichtung zur Anrufung eines Ethik-Komitees in moralisch verzwickten Fällen, eine Spendenpflicht von 1,5% des Jahresgewinns, einen grundsätzlichen Schutz von Tieren, die Berücksichtigung der Interessen zukünftiger Generationen, ein grundsätzliches Korruptionsverbot sowie eine Pflicht zur Förderung der Menschenrechte in den Staaten, in denen das Unternehmen tätig ist.

Zum Nutzen des Buchs

Das Buch von Bernward Gesang ist mehr als nur eine Wirtschaftsethik. Es ist zugleich eine Einführung in Grundpositionen der allgemeinen Ethik und der politischen Philosophie mit Alternativvorschlägen zu unserem aktuellen Wirtschaftssystem. Zugleich will es auch ein Kompaß für praktische Entscheidungen in Unternehmen sein. Es ist somit ein Beitrag zur wissenschaftlichen Debatte, eine niveauvolle und verständliche Einführung in die Wirtschaftsethik für Studenten und zugleich eine gewisse Anregung für die CSR-Abteilung in (Groß-)Unternehmen. Gesang schafft das alles durch seine ungemein dichte Darstellung der einzelnen Themen und Argumente. Sein Thema “Unternehmen und Menschenrechte” hat durch den gerade erst von der Bundesregierung verabschiedeten “Nationalen Aktionsplan Menschenrechte” zusätzliche Aktualität erlangt.

Zu dem Buch und seinen anregenden Thesen gäbe es viel zu sagen. Herausgegriffen sei lediglich die in Kapitel fünf thematisierte Verpflichtung von Unternehmen, die Menschenrechte zu respektieren. An diesem Punkt erscheint die Sicht von Gesang zu unkritisch und zu undifferenziert. Die mit dem normativen Konzept, Unternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte zu verpflichten, verbundenen Probleme werden nur zum Teil und sehr knapp angesprochen (vgl. Birk/Heger, ARSP 2016, 128 ff.). Um ein Beispiel zu machen: Gesang verspricht, daß er auf eine ethische Konsensposition hinarbeite, um Entscheidern in Unternehmen einen Kompaß an die Hand zu geben. Für einen Utilitaristen gibt es keinen wesentlichen Unterschied zwischen negativen und positiven Pflichten, für einen eher deontologisch geprägten Ethiker aber sehr wohl. Es ist also zweifelhaft, ob sich aus den Menschenrechten ohne weiteres positive Pflichten ableiten lassen (S. 143) und ob es darüber hinaus eine Spendenpflicht für Unternehmen geben sollte. Das dürfte keinesfalls eine Konsensposition sein, mit der alle wichtigen Lehren der Allgemeinen Ethik einverstanden sein können und selbst einige Utilitaristen halten die Unterscheidung zwischen Tun und Unterlassen moralisch für geboten (vgl. etwa Greene 2014, Kindle Pos. 3940 ff.)

 

Literatur:

Birk, A. – Heger, W. (2016): Unternehmerische Verantwortung für Menschenrechte? – Embedding Human Rights in Business Practise, in: Archiv für Rechts- und Sozialphilosphie, Volume 102, Number 1, January 2016, S.. 128-152.

Gesang, B. (2003): Eine Verteidigung des Utilitarismus, Stuttgart.

Greene, J. (2014): Moral Tribes, London, Kindle Pos. 3940 ff.

Nida-Rümelin, J. (2015): Die Optimierungsfalle – Philosophie einer humanen Ökonomie, München.

Popper, K. (1992): Die offene Gesellschaft und ihre Feinde, Band 2, Tübingen, S.272 f.

Stemmer, P. (2000): Handeln zugunsten anderer. Eine moralphilosophische Untersuchung, Berlin.

 

Der Autor

Prof. Dr. Axel Birk

ist Professor für Wirtschafts- und Medienrecht sowie Wirtschaftsethik an der Hochschule Heilbronn und Mitglied des Instituts für Unternehmensrecht an der Hochschule Heilbronn. Zuvor arbeitete er als Rechtsanwalt in international tätigen Kanzleien.
www.hs-heilbronn.de/68880/prof-dr-axel-birk
axel.birk@hs-heilbronn.de

 

Ähnliche Beiträge

We are delighted to announce the release of our 2023 PRME Annual Report, marking another year in...

IAT koordiniert EU-Projekt zur Strategieentwicklung Mit ihrem Einfluss auf die Gesellschaft in...

Vertreter*innen der Zivilgesellschaft überreichen drei Stellungnahmen an Oliver Krischer, Minister...

Hinterlassen Sie eine Antwort