Beiträge aus der Forum Wirtschaftsethik Jahresschrift 2016

Ulf Tranow

Einleitung

Solidarität gehört zu den moralischen Grundbegriffen der modernen Gesellschaft. Appelle an die Solidarität und ebenso Klagen über ihr Verschwinden sind rituelle Sprachspiele, die wir regelmäßig beobachten können und an denen wir uns nicht selten selber beteiligen. Die extensive Verwendung des Begriffs im alltäglichen wie politischen Sprachgebrauch kann allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass seine Bedeutung höchst unspezifisch ist. Es dürfte zwar Konsens darüber bestehen, dass Solidarität irgendetwas mit Hilfe, Unterstützung und Zusammenhalt zu tun hat, doch wenn es darum geht, den Begriff konkreter zu fassen, werden schnell eine Reihe von Fragen aufgeworfen: Verlangt Solidarität altruistische Motive oder kann sie auch aus Eigeninteresse geleistet werden? Ist Solidarität an Freiwilligkeit gebunden oder auch mit Zwang kompatibel? Sind Verbundenheitsgefühle eine Voraussetzung von Solidarität oder kann sie auch aus Vernunftgründen geleistet werden?

Wer sich von einem Blick in die philosophische und sozialwissenschaftliche Fachliteratur klare Antworten auf diese Fragen erhofft, wird schnell enttäuscht. Es gibt unzählige Definitionen von Solidarität, die jeweils unterschiedliche Schwerpunkte setzen und sich hinsichtlich der aufgeführten Punkte nicht selten widersprechen (vgl. Tranow 2012, Kap. 1). Als Alternative zu einer Diskussion von Begriffsbestimmungen schlage ich vor, sich der Solidarität aus einer problemorientierten Perspektive anzunähern. Solidarität ist ein gesellschaftlicher Wert und wird eingefordert, weil die Erwartung existiert, dass sie etwas leistet und Probleme löst.

Doch um welche Probleme handelt es sich dabei und wie sieht eine Lösung dieser durch Solidarität aus? Im Folgenden werde ich eine soziologische Antwort anbieten und Solidarität mit der Frage nach den Bedingungen sozialer Ordnungsbildung verknüpfen. Das Kernargument ist, dass in sämtlichen Gruppen, in denen Menschen gemeinsame Ziele verfolgen, vier zentrale Kooperationsprobleme auftauchen: Kollektivgut-, Verteilungs-, Unterstützungs- und Loyalitätsprobleme. Bei Solidarität handelt es sich um ein System von Normen, welches auf eine Lösung dieser Probleme durch die Etablierung bestimmter Standards der Kooperation abzielt.

Soziale Ordnung als soziologisches Bezugsproblem

Die Verknüpfung des Begriffs der Solidarität mit dem Problem sozialer Ordnung geht bereits auf die Gründungstage der Soziologie zurück. In Anbetracht der massiven gesellschaftlichen Umbrüche infolge von Industrialisierung und Urbanisierung haben sich die Sozialtheoretiker im 19. Jahrhundert intensiv mit der Frage nach den Grundlagen gesellschaftlichen Zusammenhalts beschäftigt. Die wichtigste Solidaritätstheorie dieser Zeit stammt von Émile Durkheim (1858-1917). Durkheim geht von der Annahme aus, dass Individuen keine soziale Ordnung bilden können, “ohne sich gegenseitig Opfer zu bringen” (Durkheim 1992/1893, S. 285). Dahinter steckt die soziologische Grundeinsicht, dass soziale Ordnung tatsächlich ein Problem darstellt, dessen Kern in einem “transhistorischen” und “unentrinnbaren” Konflikt zwischen den Wünschen von Individuen und den Anforderungen der Gesellschaft besteht (Wrong 1994, S. 36). Zur Lösung des Problems sozialer Ordnung verweist Durkheim auf die Notwendigkeit, dass eine soziale Kraft wirksam wird, die den “Menschen zwingt, mit dem anderen zu rechnen, seine Bewegungen durch etwas anderes zu regulieren als durch die Triebe seines Egoismus” (Durkheim 1992/1893, S. 468). Diese soziale Kraft identifiziert er mit Normen, die das Individuum “zu Konzessionen, zu Kompromissen, zur Berücksichtigung höherer Interessen als seiner eigenen” (ebd., S. 284) verpflichtet.

Folgt man Durkheim, dann manifestiert sich Solidarität in einem durch Normen hergestellten sozialen Zusammenhalt von Gruppen. Die Frage nach der Solidarität einer Gruppe übersetzt sich dann in die Frage, wie durch ein System von Normen Gesellschaft als ein Kooperationszusammenhang begründet wird. Dieser von der klassischen Soziologie Durkheims “geerbte” Problembezug bleibt für eine Annäherung an Solidarität allerdings immer noch reichlich vage. Für einen tragfähigen Solidaritätsbegriff kommt es darauf an, Solidarität mit möglichst spezifischen Problemkonstellationen sozialer Ordnung und darauf bezogenen Normen in Verbindung zu bringen. In Anlehnung an Lindenberg (1998) werde ich im Folgenden zwischen vier Problemkonstellationen beziehungsweise kritischen Situationen unterscheiden: kritischen Kollektivgut-, Verteilungs-, Unterstützungs- und Loyalitätssituationen. Der Kern dieser kritischen Situationen sind jeweils mangelnde Anreize, zugunsten anderer Individuen oder der Gemeinschaft bestimmte Leistungen zu erbringen. Analog zu diesen vier kritischen Situationen lassen sich vier Solidarnormen differenzieren – Kollektivgut-, Verteilungs-, Unterstützungs- und Loyalitätsnormen -, die jeweils darauf abzielen, einen bestimmten Standard der Leistungserbringung und Kooperation zu etablieren. Meine These ist, dass diese kritischen Situationen und Solidarnormen einen universellen Charakter haben und (potentiell) in sämtlichen Gruppenzusammenhängen anzutreffen sind, unabhängig von ihrer Größe, ihrer Struktur und ihres moralischen Charakters. In romantischen Paarbeziehungen finden wir sie ebenso wie in profitorientierten Unternehmen, in Sportvereinen ebenso wie in terroristischen Vereinigungen, auf nationalstaatlicher Ebene ebenso wie auf Ebene der EU oder der Weltgesellschaft.

 

Vier kritische Situationen und ihre Lösung durch Solidarnormen

Bevor ich die vier kritischen Situationen und Solidarnormen näher darstelle, sind zwei Vorbemerkungen sinnvoll, erstens zur Grundlage der Konstruktion der kritischen Situationen und zweitens zu dem zugrunde gelegten Normbegriff.

Die Typisierung der kritischen Situationen verlangt ein Handlungsmodell, vor dessen Hintergrund die Situationen in ihren Anreizbedingungen überhaupt als kritisch erscheinen. Als Ausgangspunkt dient hier das Modell rationaler Nutzenmaximierung. Damit verknüpft sich allerdings kein Plädoyer für den homo oeconomicus als adäquatem Akteursmodell. Aus unzähligen Befunden der experimentellen Verhaltensökonomie wissen wir, dass dieses Modell höchst unrealistisch ist, weswegen in der ökonomischen wie soziologischen Handlungstheorie eine Reihe von Ergänzungen und Erweiterungen entwickelt wurden. Die Zugrundelegung des Modells rationaler Nutzenmaximierung rechtfertigt sich hier allerdings aus dem methodischen Grund, dass sich mit seiner Hilfe eine möglichst scharfe Konturierung der Problemgehalte der vier kritischen Situationen vornehmen lässt. Die Problemgehalte bleiben auch dann virulent, wenn von der realistischen Prämisse ausgegangen wird, dass Individuen über altruistische Präferenzen und eine Wertbindung verfügen können und darüber hinaus nur eingeschränkt rational sind.

Allgemein gesprochen handelt es sich bei Normen um Sollens-Erwartungen, dass Akteure in bestimmten Situationen bestimmte Handlungen unterlassen oder ausführen (Tranow 2016). Bei Solidarnormen handelt es sich um einen spezifischen Typus von Normen, die von ihren Adressaten einen Transfer von Ressourcen zugunsten anderer Individuen oder der Gemeinschaft verlangen, ohne dass sie dafür eine Kompensation im Sinne einer fixierten Gegenleistung – etwa einen Lohn – erhalten (vgl. Hechter 1987; Tranow 2012). Ich gehe hier von einem sehr weiten Normbegriff aus, der sowohl formelle als auf informelle Normen umfasst. Vor diesem Hintergrund handelt es sich bei der Steuerpflicht ebenso um eine Solidarnorm wie bei den vielfältigen, nicht kodifizierten Sollens-Erwartungen gegenseitiger Unterstützung im Rahmen der Familie, Nachbarschaft oder Kollegenschaft. In den meisten Fällen werden (Solidar-)Normen durch Sanktionen flankiert. Diese können in ihrer Schärfe und im Grad ihrer Institutionalisierung stark variieren, von der mimischen Missbilligung bis zum gewaltsamen Ausschluss aus einer Gruppe und von der spontanen Kritikäußerung bis zur Rechtsstrafe. Auch wenn (Solidar-)Normen durch Sanktionen begleitet werden, müssen diese nicht unbedingt die entscheidende Handlungsdeterminante sein. Viele (Solidar-)Normen werden vielmehr aus einem inneren Antrieb und Verpflichtungsgefühl befolgt. Auf diesen Punkt werde ich in Abschnitt 4 näher eingehen.

 

Kritische Kollektivgutsituationen – Kollektivgutnormen

In den meisten Gruppen und Gemeinschaften gibt es Güter, welche als Kollektivgüter bereitgestellt werden. Für einen Großteil der Kollektivgüter gilt, dass sie einen intentionalen Charakter haben. Ehepartner, Wohngemeinschaften, Arbeitsbetriebe oder staatlich verfasste politische Gemeinschaften stimmen sich darüber ab, welche Güter in ihrem Rahmen als Kollektivgüter bereitgestellt werden sollen. Mit dem Ziel, ein Gut als Kollektivgut zu realisieren, wird die Frage aufgeworfen, wer sich in welchem Umfang an seiner Bereitstellung beteiligen soll. Nach welchen Standards eine “angemessene” Leistungserbringung bestimmt wird, ist variabel. Ob es etwa als richtig betrachtet wird, dass alle Mitglieder einer Gruppe denselben Beitrag leisten, oder ob präferiert wird, dass die Beiträge in Abhängigkeit bestimmter Kriterien (z. B. Leistungsfähigkeit, Alter, Geschlecht, Nutzungsintensität) variieren, unterliegt kontingenten Wertüberzeugungen und Interessenlagen. Unabhängig davon, welche Standards zugrunde gelegt werden, kann aber in vielen Fällen die Erbringung “angemessener” Beiträge wegen der existierenden Anreizbedingungen nicht problemlos vorausgesetzt werden. Kritische Kollektivgutsituationen ergeben sich vor allem dann, wenn Anreize zum Trittbrettfahren vorliegen. Kollektivgutnormen verlangen von den Mitgliedern einer Gruppe, dass sie einen “angemessenen” Beitrag zu einem Kollektivgut leisten und Chancen zum Trittbrettfahren nicht auszunutzen.

 

Grundstruktur kritischer Kollektivgutsituationen In einer Gruppe soll ein Gut als Kollektivgut bereitgestellt werden, allerdings fehlen den relevanten Akteure Anreize, einen “angemessenen” Beitrag zu seiner Erstellung zu leisten.
Kern von Kollektivgutnormen Gruppenmitglieder sollen sich in “angemessener” Weise an der Bereitstellung eines Kollektivguts beteiligen.
Beispiele für Kollektivgutnormen Ehemänner sollen sich gebührend an der Hausarbeit beteiligen, statt sich auf einem traditionellen Rollenbild auszuruhen.

Angestellte sollen sich am Arbeitskampf beteiligen, statt den Kollegen das Engagement für die gemeinsame Sache zu überlassen.

Bürger sollen an politischen Wahlen partizipieren und damit Verantwortung für unsere gemeinsame Demokratie übernehmen.

Abbildung 1

 

Kritische Verteilungssituationen – Verteilungsnormen

In allen Kooperationsbeziehungen kommt es zu Verteilungssituationen, in denen die Früchte und Lasten der arbeitsteiligen Kooperation zwischen den Parteien aufgeteilt werden: Ehepartner stehen vor der Herausforderung, das Haushaltseinkommen unter sich aufzuteilen; Arbeitskollegen stehen vor der Herausforderung, die Verteilung von Arbeitsaufgaben vorzunehmen; Unternehmen stehen vor der Herausforderung, erwirtschaftete Gewinne oder Verluste zwischen den Eigentümern und der Belegschaft aufzuteilen.

Für Verteilungssituationen können verschiedene Vorstellungen darüber existieren, was unter Fairnessgesichtspunkten geboten ist. Zu den wichtigsten normativen Verteilungsprinzipien zählen der Egalitarismus, der eine Gleichverteilung unter den Beteiligten verlangt; der Askriptivismus, welcher eine Bevorzugung nach dem Kriterium der Gruppenzugehörigkeit (etwa von Männern gegenüber Frauen, Einheimischen gegenüber Ausländern etc.) rechtfertigt; der Individualismus, der Verteilungen nach individuell zurechenbaren Merkmalen wie Leistung oder Anstrengung fordert, und das Bedürfnisprinzip, das eine Verteilung von Gütern in Abhängigkeit des Bedarfs begründet. Diesen Prinzipien wird in der Regel keine universelle, sondern eine situations- und kontextspezifische Gültigkeit zugeschrieben. Moderne Gesellschaften differenzieren sich in verschiedene “Sphären der Gerechtigkeit” (Walzer 1983/1992), für die jeweils unterschiedliche Verteilungsprinzipien als „fair“ angenommen werden. Während im Rahmen enger Beziehungen in der Regel das Bedürfnisprinzip existiert, dominiert im Kontext professioneller und marktvermittelter Beziehungen der Individualismus.

Unabhängig davon, welches Prinzip in einem spezifischen Kontext als relevant betrachtet wird, ist in vielen Fällen damit zu rechnen, dass Akteure Anreize vorfinden, ihren Vorteil in “unfairer” Weise auf Kosten der anderen Partei zu maximieren. Genau diese Anreizstruktur definiert die Grundkonstellation kritischer Verteilungssituationen. Bei Verteilungsnormen handelt es sich um Sollens-Erwartungen, die für diese Situationen verlangen, von einem „ausbeuterischen“ Verhalten abzusehen und sich an einem bestimmten Fairnessprinzip zu orientieren.

 

Grundstruktur kritischer Verteilungssituationen Zwischen A und B besteht eine Kooperation. A ist in der Position, Kosten und Nutzen der Kooperation vorzunehmen. Dabei verfügt A über Anreize, den eigenen Vorteil in „unfairer“ Weise auf Kosten von B zu maximieren.
Kern von Verteilungsnormen Kooperationspartner sollen sich bei einer Aufteilung der Kosten und Nutzen einer Kooperation „fair“ verhalten.
Beispiele für Verteilungsnormen Familienmitglieder und Freunde sollen untereinander keine ökonomischen Profite machen.

Unternehmen sollen die Belegschaft an den Gewinnen beteiligen.

EU-Mitgliedsländer sollen entsprechend ihrer ökonomischen Leistungs-fähigkeit Flüchtlinge aufnehmen.

Abbildung 2

 

Kritische Unterstützungssituationen – Unterstützungsnormen

Sowohl in unserem Nahbereich als auch vermittelt durch Medien werden wir regelmäßig mit Situationen konfrontiert, in denen andere auf Unterstützung und Hilfe angewiesen sind. Im Alltagsverständnis dürfte der Begriff der Solidarität am ehesten mit einem Unterstützungs- und Hilfeverhalten in solchen Bedarfssituationen assoziiert werden. Bedarfssituationen können einen dramatischen wie alltäglichen Charakter haben. Bei akuter Not aufgrund von Hunger und Krankheit handelt es sich ebenso um eine Bedarfssituation wie bei Schwierigkeiten bei der Bewältigung einer Aufgabe am Arbeitsplatz. Die Feststellung eines Bedarfs ist normativ keineswegs neutral, sondern impliziert bereits, dass eine Abhilfe durch Unterstützungsleistungen geboten ist. Ob eine Situation als Bedarfssituation definiert wird und wer in diesem Fall Unterstützungsleistungen in welchem Umfang erbringen soll, unterliegt wiederum äußerst variablen sozialen Definitionen. Dabei dürfte es am wenigsten strittig sein, dass in Notsituationen, in denen die physische Existenz durch Hunger, Krankheit oder Verletzung bedroht ist, alle Zeugen dazu verpflichtet sind, im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine lebensrettende Unterstützung zu leisten (vgl. Kersting 1998, S. 414). Sobald aber der Bereich der “existenziellen Grenzsituationen” (ebd.) verlassen wird, verlieren die Kriterien an Eindeutigkeit, was Bedarfssituationen sind, wer zu Unterstützungsleistungen verpflichtet ist und was eine “angemessene” Unterstützungsleistung ist. Die Definition von sozialen Bedarfssituationen ist in hohem Maße “kulturimprägniert, sozial codiert und abhängig vom materiellen Anspruchsniveau einer Gesellschaft” (ebd.). Mit zunehmender Entfernung von lebensbedrohlichen Situationen wird zudem der Kreis derer, denen eine Unterstützungspflicht zugeschrieben wird, partikularer.

Da Unterstützungsleistungen häufig mit einem Opfer einhergehen, ist nicht zu erwarten, dass in jeder Bedarfssituation verlässlich eine “angemessene” Unterstützung geleistet wird. Nicht selten weisen Bedarfssituationen die Struktur kritischer Unterstützungssituationen auf, in denen für die relevanten Akteure keine hinreichenden Anreize zu diesem Verhalten existieren. Dies kann daran liegen, dass sie schlichtweg kein Interesse am Wohlergehen der anderen Partei haben. Aus der empirischen Forschung zum Bystander-Phänomen wissen wir allerdings, dass in vielen Fällen eine Unterstützung deswegen ausbleibt, weil sich auf das Eingreifen anderer verlassen oder die Situation insgesamt als unklar eingeschätzt wird (Elster 2007, S. 183). Unterstützungsnormen verlangen, dass in Bedarfssituationen eine “angemessene” Unterstützung geleistet wird, und zwar auch dann, wenn es verführerisch sein mag, die Verantwortung anderen aufzubürden oder sich ohne weitere Prüfung der Bedarfslage aus der Situation zu stehlen.

 

Grundstruktur kritischer Unterstützungssituationen B befindet sich in einer Bedarfssituation. A verfügt über die Möglichkeit zu einer „angemessenen“ Unterstützungsleistung, hat aber keine hinreichenden Anreize, diese zu erbringen.
Kern von Unterstützungsnormen Zeugen einer Bedarfssituation sollen eine „angemessene“ Unterstützung leisten, anstatt den Bedarf zu ignorieren oder die Unterstützung anderen aufzubürden.
Beispiele für Unterstützungsnormen Kinder sollen ihre bedürftigen Eltern durch eigene Leistungen unterstützen.

Nachbarn sollen ein Auge auf spielende Kinder haben und in Gefahren-situationen eingreifen.

EU-Mitgliedsländer sollen sich in Krisenzeiten untereinander finanziell unterstützen.

Abbildung 3

 

Kritische Loyalitätssituationen – Loyalitätsnormen

Der Erfolg und Bestand von Kooperationsbeziehungen ist nicht zuletzt davon abhängig, dass die Beteiligungsbereitschaft eine gewisse Stabilität aufweist, was in der Praxis allerdings nicht bedingungslos vorausgesetzt werden kann. Der Wandel von persönlichen Präferenzen und Zielen, die Änderung von Kooperationsbedingungen und das Aufscheinen neuer Optionen können dazu führen, dass das Interesse an einer Kooperation schwindet und ein “Exit” (Hirschmann 1974) attraktiv erscheint. Menschen wechseln ihre Liebespartner, Mafiamitglieder kollaborieren mit der Justiz, Unternehmen verlegen ihren Standort und wohlhabende Bürger ihren Erstwohnsitz in Steuerparadiese, weil sie sich durch den Austritt aus einer bestehenden und den Eintritt in eine neue Kooperationsbeziehung eine Verbesserung ihrer Situation
versprechen.

Zwar ist ein Exit häufig mit einem Nachteil für die verlassene Partei verbunden ist, doch aus diesem Umstand alleine leitet sich noch nicht ab, dass ein Exit als illegitim zu bewerten ist. Ein Loyalitätsproblem entsteht erst dann, wenn ein entsprechender Loyalitätswert angesetzt wird. Technisch gesprochen verkörpern Loyalitätswerte Vorstellungen darüber, bis zu welcher Höhe die Inkaufnahme von Opportunitätskosten für den Verbleib in einer Kooperationsbeziehung normativ erwartet wird. Abhängig von Weltbildern und Ideologien können diese stark variieren. So leiten sich aus religiösen im Vergleich zu säkular-liberalen Moralvorstellungen in der Regel höhere Anforderungen an die Legitimität von Ehescheidungen ab. Loyalitätsstandards variieren außerdem mit der sozialen Situation und den Beziehungskontexten. Der ökonomische Markt gilt gemeinhin als die gesellschaftliche Sphäre, in der die Akteure von moralischen Zumutungen zumindest teilweise entbunden sind und ihren Eigeninteressen legitimerweise Vorrang einräumen können. So dürften die angesetzten Loyalitätsstandards zwischen Geschäftspartnern in der Regel geringer sein als zwischen Freunden oder Familienmitgliedern. Die Grundstruktur kritischer Loyalitätssituationen ist durch ein Spannungsverhältnis zwischen einem Loyalitätsstandard und den Anreizen zu einem Exit aus einer Kooperationsbeziehung charakterisiert. Loyalitätsnormen verlangen für diese Situationen, dass eine Kooperationsbeziehung fortgeführt und auf die Wahrnehmung von Alternativen verzichtet wird.

 

Grundstruktur kritischer Loyalitätssituationen Zwischen A und B besteht eine Kooperationsbeziehung. Für A bietet sich eine neue Option, die für sie einen Exit attraktiv erscheinen lässt. Ein Exit von A würde einem Loyalitätswert widersprechen.
Kern von Loyalitätsnormen Solange die Opportunitätskosten der Fortführung einer Kooperationsbeziehung nicht ein gewisses Niveau überschreiten (Loyalitätswert), sollen Kooperationspartner auf einen Exit verzichten.
Beispiele für Loyalitätsnormen Ehepartner sollen sich treu bleiben.

Mafiamitglieder sollen nach ihrer Verhaftung nicht mit der Polizei kooperieren.

Unternehmen sollen trotz der Aussicht auf höhere Profite ihren Produktionsstandort nicht verlagern.

Abbildung 4

 

Solidarität auf Individualebene als Solidarnormbindung

Der Kern der bisherigen Argumentation war, Solidarität mit vier Normen zu identifizieren, die darauf abzielen, zentrale Probleme sozialer Ordnung und menschlicher Kooperation zu lösen. In unserem Alltagsverständnis assoziieren wir Solidarität allerdings nicht in erster Linie mit Normen, sondern mit persönlichen Eigenschaften wie Opferbereitschaft und Verbundenheitsgefühlen. An dieser Stelle ist nun zu klären, worin sich Solidarität auf Individualebene manifestiert und in welcher Relation individuelle Solidarität und die Etablierung von Solidarnormen auf Gruppenebene steht.

Aus der Perspektive des hier vorgeschlagenen Konzepts drückt sich Solidarität auf Individualebene in einer Solidarnormbindung aus, also in einem Verpflichtungsgefühl gegenüber Solidarnormen, das als Handlungsmotiv wirksam wird. Personen mit einer Solidarnormbindung leisten Beiträge zu Kollektivgütern, orientieren sich an Fairnessprinzipien, unterstützen andere in Bedarfssituationen und sind loyal gegenüber ihren Kooperationspartnern, auch wenn die unmittelbaren Anreize ein anderes Handeln nahelegen. Diese Vorstellung von Solidarität auf Individualebene entspricht durchaus unserem Alltagsverständnis. Wir bezeichnen Personen nur dann als “solidarisch”, wenn wir ihnen unterstellen, dass sie aus einer intrinsischen Motivation und nicht aus strategisch-opportunistischen Gründen Leistungen zugunsten anderer oder der Gemeinschaft erbringen.

Analytisch betrachtet ist die Durchsetzung von Solidarnormen nicht notwendigerweise auf solidarische Individuen angewiesen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine strategisch-opportunistische Haltung ausreichen, um Transferleistungen im Sinne der vier Solidarnormen zu gewährleisten. Dies ist dann der Fall, wenn in einer Gruppe ein Sanktions- und/oder Reziprozitätsmechanismus existiert, der lückenlos funktioniert. Unter dieser Voraussetzung müssen Individuen damit rechnen, dass ihnen bei einer Verweigerung von Solidarleistungen mit hoher Wahrscheinlichkeit empfindliche Sanktionen drohen und/oder dass sie in Zukunft von dem Genuss von Solidarleistungen ausgeschlossen sind. Sowohl der Sanktions- als auch der Reziprozitätsmechanismus sind in ihrem effektiven Funktionieren darauf angewiesen, dass eine hohe Transparenz des Handelns existiert. Diese Bedingung ist in der Realität allerdings häufig nicht erfüllt. Selbst im Zusammenhang mit rechtlich kodifizierten Solidarnormen (etwa der Steuergesetze) existieren häufig Kontrolllücken und mit ihnen Anreize zum opportunistischen Handeln. Aus diesem Grunde ist zu konstatieren, dass die Realisierung von Solidarnormansprüchen in vielen Gruppenkontexten darauf angewiesen bleibt, dass zumindest ein gewisser Anteil an Gruppenmitgliedern solidarisch motiviert ist und nicht primär opportunistisch handelt.

Damit ist die Frage aufgeworfen, was die sozialen Voraussetzungen dafür sind, dass Individuen in ihren unterschiedlichen sozialen Lebenskontexten – Familie, Arbeitsplatz, politische Gemeinschaft etc. – eine solche Bindung entwickeln. Dieser Punkt kann hier nur kursorisch gestreift werden, weswegen ich mich auf einen Aspekt beschränke, der aus soziologischer Perspektive zentral ist. Da Solidarnormen den Individuen gewisse Opfer aufbürden, ist eine Bindung an diese Normen als voraussetzungsvoll und fragil anzunehmen. Man kann sich keinesfalls darauf verlassen, dass Individuen in ihrer Sozialisation eine “Disposition zu Solidarität” erwerben, welche dauerhaft Bestand hat. Eine Solidarnormbindung muss vielmehr in alltäglichen Erfahrungszusammenhängen produziert und reproduziert werden. In diesem Zusammenhang sind zwei wichtige Mechanismen zu nennen: Erstens ist es für eine stabile Solidarnormbindung förderlich, wenn Individuen für diese Eigenschaft Anerkennung und Wertschätzung erhalten, da sich dadurch die subjektiven Kosten solidarischen Handelns reduzieren. Zweitens sind regelmäßige Gruppenrituale hilfreich, in denen sich die Mitglieder darüber vergewissern können, dass die Gruppenziele weiterhin Bestand haben und solidarische Orientierungen dominieren. Dies ist deswegen besonders wichtig, weil eine Solidarnormbindung einen konditionalen Charakter hat: Die Bereitschaft von Individuen zur Selbstbindung an Solidarnormen ist wesentlich davon abhängig, dass auch den anderen Mitgliedern eine solidarische statt opportunistische Orientierung unterstellt wird (vgl. Tranow 2012, Kap. 4).

 

Die normative und funktionale Bewertung von Solidarität

Solidarität wurde hier als ein Lösungsmechanismus für zentrale Kooperationsprobleme eingeführt. Damit geht zumindest implizit eine positive Konnotation von Solidarität einher, wie wir sie auch aus der alltagssprachlichen und politischen Verwendung des Begriffs gewohnt sind. Aus soziologischer Perspektive muss allerdings vor einer einseitig positiven Bewertung von Solidarität gewarnt werden. Längst nicht jede Variante von Solidarität ist moralisch wünschenswert, vielmehr können bestimmte Formen der Solidarität für die normative und funktionale Integration moderner Gesellschaften ein ernsthaftes Problem darstellen. Auch Terrorgruppen und kriminelle Vereinigungen sind mit Kooperationsproblemen konfrontiert und zu ihrer Lösung auf robuste Solidarnormen angewiesen. Aus Perspektive der Mehrheitsgesellschaft handelt es sich dabei allerdings um eine Solidarität, die es zu verhindern gilt und die der Staat beispielsweise durch Aussteigerprogramme aktiv zu untergraben versucht. Zudem kann Solidarität einen repressiven Charakter annehmen und im Spannungsverhältnis zu liberalen und emanzipatorischen Werten stehen. Starke eheliche Loyalitätsnormen können beispielsweise eine selbstbestimmte Lebensführung erschweren und im Extremfall sexuelle Ausbeutungsverhältnisse zementieren. Extensive familiale Unterstützungsnormen können persönliche Bildungs- und Karrierewege beschneiden, weil sie junge Erwachsene sozial und räumlich eng an ihre Herkunftsfamilie binden. Weiter muss darauf hingewiesen werden, dass eine Dominanz von Solidarnormen in manchen gesellschaftlichen Bereichen dysfunktionale Effekte haben kann. Ein funktionsfähiger Rechtsstaat, eine effiziente Bürokratie und eine prosperierende Ökonomie sind etwa durch Systeme des Nepotismus bedroht, welche auf starken Solidarverpflichtungen unter Angehörigen der eigenen Gruppe basieren. Partikulare Solidarverpflichtungen drohen hier offizielle Verfahrensregeln und Sachkriterien in Entscheidungsprozessen zu unterminieren.

Aus der Perspektive der Soziologie lässt sich zwar sagen, dass jede soziale Ordnung auf ein gewisses Maß an Solidarität angewiesen bleibt, doch welche Art von und wie viel Solidarität wünschenswert ist, lässt sich soziologisch nicht bestimmen. Dieses ist abhängig von kontingenten Werthaltungen und den Funktionsanforderungen, welche an gesellschaftliche Teilbereiche gestellt werden. Die Etablierung konkreter Solidaritätsverhältnisse muss in offenen Gesellschaften immer wieder neu verhandelt und erstritten werden. Dabei wird es auch darum gehen, unerwünschte Formen von Solidarität zu identifizieren und zu bekämpfen. Der Soziologie kommt bei dieser gesellschaftlichen Verständigung nicht die Aufgabe zu, moralische Urteile zu fällen oder eine bestimmte Solidarität einzufordern, sondern darüber aufzuklären, wie Solidarität „funktioniert“, was sie leistet und mit welchen Nebenfolgen sie einhergehen kann.

 

Literatur

Durkheim, É. (1893/1992): Über soziale Arbeitsteilung. Studie über die Organisation höherer Gesell­schaften, Frankfurt a. M.

Elster, J. (2007): Explaining Social Behavior. More Nuts and Bolts for the Social Sciences, Cambridge.

Hechter, M. (1987): Principles of Group Solidarity, Berkeley.

Hirschmann, A. O. (1974): Abwanderung und Widerspruch, Tübingen.

Kersting, W. (1998): Internationale Solidarität, in: K. Bayertz (Hg.), Solidarität: Begriff und Problem, Frankfurt a. M., S. 411-429.

Lindenberg, S. (1998): Solidarity – Its Microfoundation and Macrodependence. A Framing Approach, in: Doreian, P. – Fararo T. (Hg.): The Problem of Solidarity. Theories and Models, Amsterdam, S. 61-112.

Tranow, U. (2012): Das Konzept der Solidarität. Handlungstheoretische Fundierung eines soziologischen Schlüsselbegriffs, Wiesbaden.

Tranow, U. (2016): Norm, soziale, in: Kopp, Johannes –Steinbach, Anja (Hg.): Grundbegriffe der Soziologie, 11. Aufl., Wiesbaden, S. 256-260.

Walzer, M. (1983/1992): Sphären der Gerechtigkeit – Ein Plädoyer für Pluralität und Gleichheit, Frankfurt a. M.

Wrong, D. (1994): The Problem of Order. What Divides and Unites Society?, Harvard.

 

Der Autor

Jun.-Prof. Dr. Ulf Tranow

ist seit 2013 Juniorprofessor für Soziologie mit Schwerpunkt Soziologische Theorie an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, wo er zuvor als Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Assistent der Geschäftsführung tätig war. Seine Dissertation zum Thema “Das Konzept der Solidarität. Handlungstheoretische Fundierung eines soziologischen Schlüsselbegriffs” wurde 2011 mit dem drupa-Preis ausgezeichnet. Zu seinen aktuellen Arbeitsschwerpunkten gehört u. a. die Frage, welchen Beitrag politischer Streit zur sozialen Integration heterogener Gesellschaften leisten kann.

tranow@phil-fak.uni-duesseldorf.de

 

 

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