Aktuelle Studie des Center for Corporate Governance an der HHL Leipzig Graduate School of Management des Akzeptanzverhaltens deutscher Unternehmen zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Zum siebten Mal untersuchte das Center for Corporate Governance an der HHL Leipzig Graduate School of Management die Akzeptanz des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Anhand einer empirischen Studie werden systematisch die aktuellen Entsprechenserklärungen der DAX und MDAX Gesellschaften ausgewertet und deren Complianceverhalten analysiert.

Ziel der Studie ist es, ein aktuelles und detailliertes Bild der Kodexentsprechung zu vermitteln. Dafür werden das grundsätzliche Akzeptanzniveau und das Entsprechensverhalten dargestellt sowie die Corporate-Governance-Qualität der Unternehmen mittels aggregierter Indizes diskutiert. Die Studie vermittelt einen differenzierten Blick der marktrelevanten Akzeptanz des DCGK durch die größten deutschen Aktiengesellschaften.

Stabiles Akzeptanzniveau bei den Unternehmen

“Die Akzeptanz des DCGK hat sich weiterhin auf einem hohen Niveau stabilisiert: durchschnittlich werden 96,4% der ‘Soll-Empfehlungen’ des DCGK von den DAX- und MDAX-Unternehmen erfüllt”, so Prof. Dr. Marc Steffen Rapp, einer der Mit-Autoren der Studie. Dabei weisen die MDAX-Gesellschaften ein leicht höheres Akzeptanzniveau im Vergleich zum Vorjahr auf.

Überdurchschnittlich kritisch: Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Die Kodexziffern 4.2.3 (Struktur der Vorstandsvergütung) und 5.4.1 (Zusammensetzung des Aufsichtsrates) weisen mit einer Entsprechensquote von 60 bzw. 56 Prozent die höchsten Abweichungsquoten über alle Gesellschaften auf. Besonders die Zielbenennung für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats erfährt häufig Ablehnung.

Weiterhin zeigt die Studie, dass große Unternehmen sich in ihrer Unternehmensführung stärker an den Kodex anlehnen, während kleinere Gesellschaften eher Teile des Kodex ablehnen. Neben der Größe der Unternehmen spielt auch die Eigentümerstruktur eine Rolle. Gesellschaften in Streubesitz weisen höhere Entsprechensquoten auf und lehnen sich damit in ihrer Governance-Struktur enger an die Best-Practice-Vorgaben des Kodex an.

Handlungsbedarf bei den Themen Vielfalt und Transparenz

Wenig akzeptiert von den Unternehmen werden Empfehlungen zur Offenlegung der Vorstandsvergütung, zur Veröffentlichung des Umsetzungsstandes hinsichtlich der Zielumsetzung und die Berücksichtigung des Zeitaufwandes bei der Wahl von neuen Aufsichtsratsmitgliedern.

“Nach einem Jahr der relativen Ruhe, ohne Veränderung des Kodex, wird es im kommenden Jahr spannend” blickt Professor Marc Steffen Rapp nach vorne. Zu Anfang dieses Jahres traten eine Reihe von Kodexänderungen in Kraft, welche das Compliance Management System (Ziffer 4.1.3), die Zusammensetzung des Aufsichtsrats (Ziffer 5.4.1 und Ziffer 5.4.2), sowie den Konzernlagebericht und Konzernabschluss (Ziffer 7.1.1 und Ziffer 7.1.2) betreffen. Zudem wurde die Präambel um das Prinzip des ethisch fundierten eigenverantwortlichen Verhaltens erweitert. Vor diesem Hintergrund blicken nicht nur die Autoren der Studie gespannt in die Zukunft.

Die Studie findet sich hier: https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=2954969.

 

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