Thesen zur Regulierung aus ethischer Sicht

Prof. Dr. Franz-Theo Gottwald, Albrecht Daniel Thaer-Institut für Agrar- und Gartenbauwissenschaften der HU Berlin und Schweisfurth Stiftung München

  1. Die moderne Umweltethik hat sich durch den globalen Nachhaltigkeitsdiskurs zu einer Mitweltethik entwickelt. Sie argumentiert nicht länger bloß mit Bezug auf ein anthropozentrisches Menschen- und Weltbild. Vielmehr gründet sie in einem bio- oder ökozentrischen Paradigma. In diesem sind Sinngebungen aus den Weltreligionen (Schöpfungskonzepte), den verschiedenen Kulturräumen (Wertemuster, die mit dem Lebendigen in Natur und Gesellschaft zusammenhängen), naturwissenschaftlich gewonnene Daten und Fakten sowie gesellschaftlich ausgehandelte oder auszuhandelnde politische Regeln gleichermaßen Einflussfaktoren. Sie konvergieren (idealerweise) in einem konvivialen, zukunftsverträglichen Gestalten der Lebensbedingungen auf dem Planeten Erde. Um Regeln für die Gestaltung der weltweit zu erwartenden bioökonomisch verursachten Veränderungen (disruptive Veränderungen!) zu identifizieren, braucht es ein Zusammenwirken legitimierter Institutionen, die einen globalen Einfluss haben (UN-Organisationen, Weltkirchenrat, päpstliche Akademie der Wissenschaften, muslimische Weltorganisation OIC u.ä.m.).
  1. Die sog. Bioökonomie hat soziale, ökologische und ökonomische Auswirkungen. In allen Hinsichten besteht deshalb Regelungsbedarf. Besondere Aufmerksamkeit verlangt allerdings ihr naturwissenschaftlich basierter technologischer Kern. Aus dem technologischen Fortschritt der Verfahren modernster Molekularbiologie (Biobricks, Genomsequenzierung, Erbgut-Manipulation, Genomic Editing, CRISPR/Cas9) werden die größten Veränderungen im 21. Jahrhundert zu erwarten sein. An sie sind auch die größten Hoffnungen auf neues Wirtschaftswachstum geknüpft. Derzeit gibt es bestenfalls Prinzipien, die den Umgang (governance) mit einer nachhaltigen Bioökonomie politisch orchestrieren sollen. Angesichts der disruptiven Kraft moderner Biotechnologien und ihrem Zusammenwirken mit Verfahren der Digitalisierung, der Informations- und Kommunikationstechnik sowie der Robotik reicht dies nicht für eine gesellschaftlich und kulturell belastbare und zukunftsverträgliche politische Gestaltung im Sinne einer gesetzgeberischen Normierung des zu erwartenden Wandels in allen Lebensbereichen.
  1. Die absehbare Durchschlagskraft bioökonomischer Entwicklungen, ihr Impact auf die Lebensbedingungen aller Arten auf diesem Planeten ruft nach umfassenden ethischen Reflexionen. Diese sind umso schwieriger, als sich die sog. Bioökonomie auf eine naturwissenschaftlich-technische Methodik beruft, die eine scheinbar objektiv gesicherte Perspektive auf Natur, auf das Leben und auf die Welt darstellt. Mit ihren Biomasse- und Bioenergiestrategien bezieht sie sich gleichermaßen auf organisch und anorganisch Gegebenes, letztlich auf die Totalität des Lebendigen. Somit nimmt sie einen sachlichen Ausschnitt der Welt/Natur in den Fokus. Wenn alles zum sachlich Gegebenen wird, zum Ding im „Internet der Dinge“(!), kann mit allem nach Maßgabe des biotechnisch Möglichen umgegangen werden. Nachdem mittlerweile auch über Artgrenzen hinweg in gewisser Weise neu Leben oder Ressourcen geschaffen werden können, gilt, häufig unhinterfragt und wie selbstverständlich, dass Regeln durch das technisch Machbare (in gewisser Weise durch die Naturgesetze) vorgegeben seien. Dies ist ein naturalistischer Fehlschluss. Gegen ihn muss der ethische und gesellschafts-politische Diskurs mobilisiert werden, soll denn eine einigermaßen friedliche Transformation aller gesellschaftlichen Verhältnisse im “Jahrhundert der Biologie” gelingen.
  1. Damit nicht Leben ausschließlich zur beliebig manipulierbaren Ressource wird, könnte eine andere Perspektive verstärkt an den Tisch des Aushandelns von Regeln für eine nachhaltige Entwicklung eingeladen werden: die Schöpfungsethik bzw. die Schöpfungstheologie. Beide Zugänge berufen sich auf kulturell Tradiertes, das den Test der Zeit bestanden hat und als Fundament auch in modernen Gesellschaften taugt. Sie beziehen sich religiös und philosophisch auf historisch überkommene Auffassungen von Leben als:
    • unreduzierbar (positiv gesprochen: ganzheitlich und nicht auf Bausteine oder eine “Legowelt des Lebens” reduzierbar)
    • unveräußerbar (wenn überhaupt, dann nur nach strengsten Regeln kommodifizierbar und monetarisierbar)
    • unverfügbar (mit eigener Würde, Eigenwerten und Freiheitsrechten versehen)
    • unbedingt (von Gott/einem Schöpfer so gewollt, wie es ist, d.h. mit Schutzrechten ausgestattet bzw. sogar unbedingt schützenswürdig).
  1. In vielen nationalen Verfassungen wird der Zusammenhalt moderner Gesellschaften über Grundrechte definiert, die aus diesen Prinzipien zum Wertschätzen des Lebens und zu seinem unbedingten Schutz abgeleitet sind. Die absehbaren Transformationen, die die sog. Bioökonomie weltweit in Gang setzt, müssen auf ihre Verfassungskonformität geprüft werden und nicht nur in (ebenfalls weitestgehend ausstehenden) Technikfolgenabschätzungen oder Risikoassessments auf ihre Verträglichkeit und inner- und intergenerationale Fairness überprüft werden.
  1. Bioökonomie steht vor aller (politischen) Regelsuche zunächst unter einem mehrfachen Rechtfertigungsdruck/Legitimationsbedarf:
    • Sie ist, wenn überhaupt (was erst einmal geprüft werden müsste), nicht ohne intensivste Auseinandersetzung mit Religions- oder Glaubensgemeinschaften, kulturell gewachsenen Wertevorstellungen und gesellschaftlichen Zukunftsvorstellungen vereinbar. Z. B. widerspricht es dem christlichen Welt- und Lebensbild, von einer “Perfektion aus der Petrischale” zu sprechen.
    • Die zu erwartenden Impacts auf neue Lebensformen beim biotisch Gegebenen hin (Stichwort grüne, rote, weiße, graue und blaue Gentechnik), könnten als ein Totalangriff auf das Leben gesellschaftlich gewertet werden; d. h. es gibt extremen Erklärungsbedarf und Rechtfertigungsdruck, will man wirtschaftlichen Nutzen aus dem biotechnologisch Möglichen ziehen.
    • Es sind derzeit Versuche zum Aufbau einer Governance-Struktur für Bioökonomie zu beobachten. Stichworte: OECD-Strategie, Einrichtung von Bioökonomieräten, internationale Konferenzen, Einrichtung von Fachreferaten in Ministerien und Behörden, Forschungsförderung seitens der öffentlichen Hand zur Steuerung von Wissenschaft und Forschung und Entwicklung. Diese Versuche zahlen ethisch gesehen auf das slippery-slope Argument ein. Sie dienen möglicherweise einer langsamen Grenzverschiebung der Lebensvorstellungen breiter Bevölkerungskreise. Vielleicht besteht dabei die Hoffnung, dass nach einem gewissen Zeitraum genetisch verändertes biotisches Leben für selbstverständlich gehalten wird. Diese Hoffnung könnte sich jedoch als trügerisch erweisen. Religiös und kulturell überkommene Muster haben häufig eine erstaunliche Resilienz. Dann könnte es zu einem plötzlichen Aufwachen und einer radikalen Gegenreaktion (Bürgerprotest, ziviler Ungehorsam, Firmenblockaden etc.) kommen.
    • Die Auswirkungen auf die diversen Ökosysteme auf dem Planeten durch das Einführen von biotisch verändertem Material bzw. biotechnologisch veränderten Lebewesen sind bislang in unzureichender Weise erforscht. Es besteht ein hoher Bedarf an Risikoforschung in dieser Hinsicht.
    • Bioökonomie ist hochgradig Kapital intensiv und Wissens abhängig. Dadurch entstehen neue Abhängigkeiten (Lizenzgebühren, Nachbaugebühren, Patentrechte etc.). Auf dieser Ebene ist erhöhter Regelbedarf nötig, um zu einer nachhaltigen Bioökonomie zu kommen. In globalisierter Hinsicht ein äußerst schwieriges Unterfangen. National ebenfalls schwierig, weil aus sozialethischen und gerechtigkeitsethischen Perspektiven (siehe die Enzyklika Laudato si) weitere oder verstärkte Abhängigkeiten nicht akzeptabel sind, wenn es um das Wohl der Menschheit gehen soll.
  1. Es gibt mittlerweile einige Vorschläge zur materialethischen Normierung der sog. Bioökonomie. Dazu gehören moralisch gemeinte Grenzziehungen oder in einem gesellschaftlichen Konsens fundierte Leitplanken. Diese sollen Politik und Wirtschaft Orientierung bei der anstehenden Erarbeitung einer belastbaren Governance-Struktur bzw. zur ethischen Qualifizierung bioökonomischer Entwicklungen/Lösungen für gesellschaftliche Probleme geben. Um zwei Beispiele zu nennen: Bioökonomie sollte das Konzept der “global boundaries” für die Ermittlung von Prioritäten des Klima-, Natur- und Umweltschutzes zugrunde legen; Bioökonomie sollte ferner darauf ausgerichtet sein, den ländlichen Raum zu stärken (so Markus Vogt, Sachverständigenrat Bioökonomie Bayern). In diese Richtung sollte der gesellschaftliche Diskurs schnell erweitert werden, um eine Transformation im Sinne der SDGs in Prozessen der Kulturentwicklung (culture of sustainability) zu verankern. Verantwortung übernehmen, statt Ideologieproduktion, das wäre das Motto, unter dem an den Regeln für eine nachhaltige Bioökonomie gesamtgesellschaftlich gearbeitet werden sollte. Der Schutz des Lebens hat dabei höchste Priorität! Innovationen sind nachzuordnen und rechtlich kein herausragendes Schutzgut.

 

Der Autor

Prof. Dr. Franz-Theo Gottwald

Vorstand der Schweisfurth Stiftung, ist Honorarprofessor für Umwelt-, Agrar- und Ernährungsethik an der Humboldt Universität zu Berlin und selbstständiger Politik- und Unternehmensberater. Der Autor zahlreicher Fachpublikationen in den Bereichen nachhaltiges Wirtschaften und sozial-ökologische Zukunftsperspektiven, ist Vorsitzender der Bayerischen Verbraucherkommission, Herausgeber-Beirat der “Zeitschrift für Umweltpolitik und Umweltrecht” und Kurator verschiedener Stiftungen.

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