Menschenwürdige und umweltgerechte Produktion auch bei Zulieferfirmen in Entwicklungs- und Schwellenländern – mit verbindlichen Regelungen wollen die EU und die Bundesregierung internationale Unternehmen zu mehr Sorgfalt verpflichten. Davon können diese auch selbst profitieren. “Unternehmen sollten sich schon jetzt intensiv mit dieser Thematik auseinandersetzen. Nur so können sie sich aktiv an der konkreten Ausgestaltung zu Sorgfaltspflichten beteiligten”, empfiehl Carolin Baier, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Controlling und Wirtschaftsprüfung der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU).

Für ihre Doktorarbeit beschäftigt sie sich mit Herausforderungen in der Implementierung von verantwortungsvollem unternehmerischen Handeln. In einem Beitrag für die Fachzeitschrift “Der Betrieb” geht sie auf Herausforderungen und Chancen ein, die durch eine Implementierung von Sorgfaltspflichten in der Unternehmenspraxis entstehen.

“Bislang setzt das Konzept der Sorgfaltspflicht auf Eigenverantwortung und Selbststeuerung – etwa anhand von Leitsätzen der OECD. Sowohl auf europäischer als auch nationaler Ebene ist man jedoch zu dem ernüchternden Ergebnis gekommen, dass eine freiwillige Selbstverpflichtung zum Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards nicht ausreicht”, so Baier. Zumindest für einzelne Branchen – wie dem Handel mit Holz oder sogenannten Konfliktmineralien – gibt es auf EU-Ebene zwar verpflichtende Vereinbarungen, eine übergreifende Regelung fehlt jedoch bislang. Deshalb kündigte die EU-Kommission für 2021 einen Entwurf für ein europäisches Lieferkettengesetz an. Auch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung arbeitet gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales an einer Vorlage für die nationale Ebene. Wirtschaftsverbände kritisieren, dass eine nationale Regelung einen Wettbewerbsnachteil darstellen könne.

“Gerade für international tätige Unternehmen wäre zwar tatsächlich eine europäische Lösung sinnvoll. Aber die Implementierung von Sorgfaltspflichten bringt nicht nur Herausforderungen für die Unternehmen mit sich, sondern bietet ihnen auch Chancen”, betont die Wirtschaftswissenschaftlerin. So seien die Firmen derzeit entlang ihrer Lieferketten mit einer Vielzahl von länder- und themenspezifischen Regelungen konfrontiert. Gesetzliche Regelungen zur Sorgfaltspflicht könnten diese Komplexität reduzieren, zu Rechtsicherheit führen und zu fairen Wettbewerbsbedingungen beitragen.

Zudem sollten Unternehmen die Erfüllung von Sorgfaltspflichten als Teil eines umfassenden Risikomanagementprozesses verstehen. Im eigenen Interesse der Firma müsse es liegen, Risiken entlang der Lieferkette zu ermitteln und zu bewerten. “Je länger die Wertschöpfungskette von Drittländern bis zum Unternehmen ist, desto komplexer wird es, an Informationen zu gelangen. Ein erfolgreiches Controlling der Lieferkette kann gerade auch in Krisenzeiten Lieferengpässen entgegenwirken”, erklärt Baier. Wichtig dabei sei gerade der enge Austausch auch mit Arbeitnehmervertretern, zivilgesellschaftlichen Organisationen oder Branchenverbänden. Geschäftspartner, Investoren und Endverbraucher forderten zunehmend einen verbindlichen Nachweis, dass Menschenrechte und Umweltstandards gewahrt sind. Unternehmen könnten durch einen transparenten Umgang mit ihrem Lieferantennetzwerk nicht nur zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen, sondern damit auch ihre Reputation steigern.

“Deutschland nimmt als weltweit drittgrößtes Importland eine wichtige Position im Zusammenspiel globaler Lieferketten ein. Mit einem ambitionierten Lieferkettengesetz könnte die Bundesregierung eine Vorreiterrolle einnehmen und eine europäische Gesetzesinitiative maßgeblich mitgestalten”, so Baier.

 

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