Eine neu erschienene Studie zeigt am Beispiel deutscher Kupferimporte, dass freiwillige Selbstverpflichtungen kaum geeignet sind, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten entlang von Lieferketten zu gewährleisten. Die Bundesregierung setzt jedoch weiterhin auf Freiwilligkeit.
Ob im Auto, Smartphone oder Rasenmäher: Kupfer umgibt uns alltäglich, meistens in Form von Elektrodrähten, Kabeln oder Rohren. Die weltweite Nachfrage nach Kupfer steigt zudem rasant. Verschiedenen Prognosen zufolge wird sich der Kupferbedarf in den kommenden 40 Jahren um über 200 Prozent erhöhen. Deutschland verbraucht von allen Staaten der EU am meisten Kupfer und liegt weltweit auf Rang drei.
Eine neue Studie der Politikwissenschaftlerin Dr. Melanie Müller (Freie Universität Berlin) legt die Lieferkette der deutschen Kupferimporte offen und zeigt eklatante Transparenzdefizite. Susanne Friess, Beraterin zum Thema Bergbau in Lateinamerika für MISEREOR sagt hierzu: “Unsere Partnerorganisationen in Chile, Peru und anderen Ländern Lateinamerikas berichten uns immer wieder von Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung im Umfeld von Kupferminen. Deutsche Unternehmen, die Kupfer aus diesen Minen beziehen, sind jedoch nicht bereit, ihre Lieferketten offen zu legen und somit ihre menschenrechtliche Verantwortung entlang der Lieferkette wirklich wahrzunehmen”.
Eine zentrale Rolle in der Lieferkette von Kupfer spielt das Hamburger Unternehmen Aurubis, einer der weltweit führenden Betreiber von Kupferschmelzen. Die Studie setzt sich kritisch mit der Verbindung des Konzerns zu Menschenrechtsverletzungen im Kupferabbau auseinander und stellt dabei vor allem mangelnde Transparenz fest. “Aurubis benennt die Herkunftsländer, legt aber nicht offen, aus welchen Minen das Unternehmen Kupfer bezieht. Ebenso sind die Ergebnisse ihrer Screening-Berichte nicht öffentlich. Für Außenstehende und die nachgelagerte Industrie ist daher nicht nachvollziehbar, welche Auswirkungen der Abbau von Kupfer auf die Bevölkerung vor Ort hat”, so die Autorin der Studie.
Die UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, zu deren Umsetzung sich die Bundesregierung verpflichtet hat, fordern, dass Unternehmen mit der “gebührenden Sorgfalt” agieren müssen, um Menschenrechtsverletzungen entlang der Lieferkette zu verhindern. In Deutschland fehlen jedoch gesetzliche Regelungen, die deutsche Unternehmen dazu verpflichten, die UN-Leitlinien anzuwenden, und die bei Missachtung auch Sanktionen implizieren. Mit dem im Dezember 2016 vorgelegten Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte setzt die Bundesregierung erneut auf freiwillige Selbstverpflichtungen und bleibt sowohl hinter den Erwartungen von Menschenrechtsorganisationen als auch der Gesetzgebung anderer Staaten zurück. Müller kommt zu dem Schluss: “Freiwillige Selbstverpflichtungen alleine reichen nicht aus, um negative menschenrechtliche Auswirkungen entlang der Lieferkette im Rohstoffabbau zu verhindern. Die Bundesregierung sollte Unternehmen verpflichten, ihre Lieferketten transparent offen zu legen, Screening-Berichte sowie umfassende menschenrechtliche Folgeabschätzungen durchzuführen und die Ergebnisse zu veröffentlichen”.
Die Policy Studie kann unter folgendem Link kostenlos heruntergeladen werden:
http://www.land-conflicts.fu-berlin.de/_media_design/glocon_policy_paper_1.pdf