Studie zeigt detailliert die Herausforderungen und Chancen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) auf

Die Notwendigkeit einer ökologischen Tranformation ist mittlerweile gesellschaftlicher Konsens. Auch die mittelständischen Unternehmen in Deutschland stehen der ökologischen Transformation laut einer früheren Studie des IfM Bonn überwiegend positiv gegenüber. Gleichwohl steigt das gesellschaftliche Interesse an Information, wie nachhaltig einzelne Unternehmen wirtschaften. Auch die Gesetzgebung spiegelt dieses Interesse wider – allen voran die 2022 durch die EU-Kommission erlassene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).

Im Auftrag der Bertelsmann Stiftung haben IfM-Wissenschaftler die Auswirkungen der CSRD auf die mittelständischen Unternehmen untersucht. Die EU-Vorgabe zielt darauf, den privaten Finanzmärkten Informationen über die Nachhaltigkeit der Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Waren hiervon bislang nur börsenorientierte Großunternehmen betroffen, müssen ab 2026 auch viele große Mittelständler Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen. Darüberhinaus werden auch zahlreiche kleinere Unternehmen, die selbst gar nicht berichtspflichtig sind, indirekt von der Regulierung betroffen sein, da sie sich steigenden Informationsbedarfen ihrer berichtspflichtigen Geschäftspartner – seien es Kunden, Zulieferer oder Finanzpartner – gegenübergestellt sehen.

Oft müssen sie hierfür jedoch erst Strukturen und Prozesse zur Informationserhebung schaffen. Ein Beispiel: Werden bei der unternehmerischen Produktion Treibhausgase freigesetzt, muss das Unternehmen eine Treibhausgasbilanzierung vornehmen. “Eine IfM-Studie hat gezeigt, dass in 2022 solche  Prozesse erst in 17 % der Unternehmen vorhanden waren. Neben den reinen Kosten der Informationserhebung müssen aber auch die Wettbewerbswirkungen infolge der erhöhten Transparenz im Blick behalten werden”, berichtet Dr. Markus Rieger-Fels. Er empfiehlt daher, die indirekten Wirkungen der Regulierung auf die nicht-berichtspflichtigen Unternehmen stärker in den Berichtsstandards zu berücksichtigen. So könnten beispielsweise die Berichtsanforderungen zur Wertschöpfungskette stärker auf statistischen Schätzwerten anstelle von Datenlieferungen von Kunden und Zulieferern beruhen. Zudem sollte man die Mindestinhalte der Berichte für Erstanwender auf eine deutlich überschaubarere Anzahl an Schlüsselinformationen beschränken und erst später sukzessive ausweiten. “Ein solches Vorgehen würde es den Unternehmen ermöglichen, selbst zu entscheiden, welche weitergehenden Nachhaltigkeitsinformationen sie an ihre Stakeholder kommunizieren wollen. Dies erlaubt es auch, die Nachhaltigkeitsberichte gezielt an die Möglichkeiten des einzelnen Unternehmens und an die individuellen Informationsbedarfe der Stakeholder anzupassen”, erläutert Dr. Markus Rieger-Fels.

“Die Nachhaltigkeitsberichterstattung eröffnet dem Mittelstand aber auch eine Reihe an Chancen: So können die neu erhobenen Nachhaltigkeitsinformationen zur Identifikation von Einsparpotenzialen, zur langfristigen Weiterentwicklung des eigenen Geschäftsmodells oder zur Identifikation von Innovationspotenzialen genutzt werden”, hebt Fritz Putzhammer, Projektmanager der Bertelsmann Stiftung, hervor. Darüber hinaus lassen sich die Nachhaltigkeitsberichte strategisch als Kommunikationsinstrument einsetzen und für die Beantragung von Fördermitteln nutzen. Auch können die Berichte Nachfolgelösungen erleichtern, da hierdurch Informationsasymmetrien hinsichtlich der Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells zwischen Käufern und Verkäufern reduziert werden.

Letztendlich könnte die Nachhaltigkeitsberichterstattung zudem zur Deckung behördlicher Informations- und Dokumentationsanforderungen genutzt werden. Hierfür müssten staatliche Stellen jedoch ihre Informationsanforderungen an die Informationsformate und -inhalte der Nachhaltigkeitsberichte anpassen. Gelinge dies, könnte die Nachhaltigkeitsberichtserstattung den Zuwachs weiterer bürokratischer Lasten für den Mittelstand mindern.

 

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