von Horst Steinmann

Birgit Spießhofer: Unternehmerische Verantwortung – Zur Entstehung einer globalen Wirtschaftsordnung. Nomos 2017, 713 S., gebunden, ISBN 978-3-8487-2230-3, 98,- €

 

1. Corporate Social Responsibility (CSR) – diese “Formel” wird heute bei Untersuchungen zur unternehmerischen Verantwortung in einer mehr und mehr sich globalisierenden Wirtschaft gerne verwendet, wenn es um Reformen geht, bei Umweltfragen, Sozialstandards, Korruption etc. – und dies in allen einschlägigen wissenschaftlichen Disziplinen ebenso wie in der Praxis. Es verwundert deshalb nicht, dass die Autorin, selbst von Hause aus Anwältin mit einschlägigen Erfahrungen in Praxis und Theorie, bei ihrer sorgfältigen Recherche 15 verschiedene Formulierungen für diese Formel gefunden hat (S. 28 ff.).

Glücklicherweise widersteht sie der Versuchung, diese Formulierungen im Hinblick auf einen gemeinsamen Begriffsinhalt zu durchforsten – eine methodisch fragwürdige Vorgehensweise; zu sehr verschieden sind nämlich “Fragen, Zugänge und institutionelle und instrumentelle Bewältigungsstrategien” der unterschiedlichen Disziplinen (S. 33); zu einer “kohärenten, durchgeformten, mit den nationalen und supranationalen Rechtsordnungen verzahnten, unterschiedliche kulturelle Kontexte berücksichtigenden Konzeption oder gar “Ordnung” sei es “noch ein weiter Weg” (S. 33).

Deshalb ist es ganz richtig, dass sich B. Spießhofer zunächst einmal an die Rekonstruktion der vielen vorhandenen “Ansätze” macht, “im Rückgriff auf konkrete, normative, politische und kulturelle Interpretationen und Inhalte von Rollenerwartungen einer Gesellschaft an Unternehmen” (S. 34, im Anschluss an Curbach 2003, S. 25 f.). Sie geht dabei nicht mit einem vorgefassten Begriff von “Recht” an die Materialien heran; sie fragt umgekehrt, welche normative Qualität die CSR-Vorgaben haben, wer die normierenden Akteure sind, wie sich das normative Verantwortungsgeflecht konstituiert, auch in seinen Interdependenzen und Konkurrenzen, aus welchen Komponenten es besteht und welche Folgerungen daraus für die Definition von “Recht” als Befassungs- und Zuständigkeitsbereich der Jurisprudenz abzuleiten sind” (S. 37). CSR wird dabei als “Schlüsselbegriff” (in Anlehnung an Voßkuhle, S. 1 u. 56 ff.) verstanden; diesem soll bei der Rekonstruktion eine Vernetzungs-, Bündelungs- und Orientierungsfunktion zukommen.

Diese Rekonstruktionsleistung ergibt ein umfangreiches Werk mit 672 Textseiten und einem fachkundig selektierten Literaturverzeichnis von 35 Seiten (ca. 900 Literaturnachweise). Eine Rezension kann hier dem Gesamtwerk nur begrenzt gerecht werden.

Die Autorin ist sich dabei darüber im Klaren, dass ihre Vorgehensweise nur zu einer Grobstrukturierung von Empfehlungen führen kann; gleichwohl erscheint sie nicht nur aus juristischer Sicht geeignet, “arbiträren und in ihrer Legitimation fragwürdigen Forderungen nachvollziehbare Grenzen zu setzen und die (rechts-) “dogmatische Anschlussfähigkeit” (Voßkuhle) sicherzustellen” (S. 35).

Dem Leser sei empfohlen, sich vor der weiteren Lektüre zunächst einmal genauer mit diesen einführenden Gedanken der Autorin zur methodischen Vorgehensweise (S. 25-38) und dem Gang der Untersuchung (S. 38-41) auseinanderzusetzen; sonst erschließt sich der Sinn und Stellenwert der nachfolgenden Rekonstruktion von 6 CSR-Konzeptionen und ihrer Bewertung (Teil A) nur schwer.

 

2. Die CSR-Konzeptionen, die in Teil A rekonstruiert werden, sind angeleitet durch Gesichtspunkte, die die Verfasserin als sogenannte “Leitparameter” bezeichnet. Sie ergeben sich zwangslos aus der Themenstellung, nämlich: Unternehmen, Verantwortung und Governance.

Für den weiteren wissenschaftlichen Diskurs stellt die Autorin die folgenden CSR-Konzeptionen vor. Was sie als deren Grundlagen in der CSR-Diskussion ansieht, wird vorweg aus dem nicht-juristischen Schrifttum entnommen (S. 45-60) und beurteilt, insbesondere: Verantwortungspyramide nach Carroll, die Meinung von Milton Friedmann (“The business of business is business”, mit den erforderlichen Klarstellungen im Hinblick auf die Rolle des Preissystems und seinen rechtlichen Begrenzungen) und die Triple Bottom Line (“People, Planet, Profit”). Der Stellenwert dieser Ausführungen für den Fortgang der Untersuchung ist dem Rezensenten nicht recht klar geworden.

Im Einzelnen geht es danach um die folgenden Konzeptionen und ihre Entstehungsgeschichte (wobei die Darstellung schon hier und dort einen handbuchartigen Charakter annimmt):

  1. CSR-Konzeptionen der Vereinten Nationen (S. 61-179)
  2. CSR-Konzeption der OECD (S. 181-217)
  3. CSR-Konzeption der International Organization for Standardizatioin – ISOP (S. 218-271)
  4. CSR-Strategie der Europäischen Union (S. 273-283)
  5. Nationale CSR-Strategien (S. 285-309)
  6. Sektor spezifische CSR-Konzeptionen (S. 311-458)

Es ist in dieser Besprechung nicht möglich, die beeindruckende Fülle des ausgebreiteten Materials (Inhalte und Institutionen) und die Bewertungen dazu genauer zu rekapitulieren. Es mag hinreichend beeindrucken, wenn auf die sektorspezifischen Normen kurz hingewiesen wird; sie zeigen auch zur Genüge, wie bewandert die Autorin in den feinsten Details ist.

Die Regelungen betreffen: Bergbau (13 Regelungen), Finanzsektor (14 Regelungen, wobei zum Beispiel für Non-financial Reporting 9 Länderregelungen dargestellt werden), ferner Textilsektor (Verantwortung für Lieferketten und speziell das Rana Plaza Government System im Anschluss an die verheerenden Unglücke im Textilsektor von Dhaka) und die Regelungen für die Legal Profession (mit den Grundfragen der anwaltlichen Beratung, den International Bar Association (IBA) Guidelines on Business und Human Rights und dem OECD/IBA Memorandum of Understanding).

 

3. Um aus dieser beeindruckenden Fülle des Materials die Früchte für die späteren rechtspolitischen Empfehlungen zu ernten, bringt die Autorin im Teil B dann die drei genannten Leitparameter der Untersuchung im Sinne einer Querschnittsbetrachtung in Stellung: Unternehmen (Kapitel 9), Verantwortung (Kapitel 10) und als letzten und der Sache nach übergreifenden Baustein “Governance” (Kapitel 11). In diesem Kapitel 11 tauchen natürlich zentrale rechtlich bedeutsame Fragen auf: Ist CSR Recht? Oder welcher Governance-Begriff ist der richtige? Und ausführlich behandelt wird das, was die Autorin den “Smart Mix” von Regelungen nennt und besonders positiv auszeichnet: Governance by/with/without Government (S. 607-649); alle drei Formen werden in ihren Ausgestaltungsmöglichkeiten ausführlich diskutiert.

Die Zusammenfassungen am Ende jedes dieser Kapitel machen dem Leser jeweils deutlich, worauf die Argumentation schließlich hinausläuft; das mag hier mit drei Zitaten angedeutet werden:

  • “Die CSR-Instrumente skizzieren einen weiten funktionalen Unternehmensbegriff sowie einen darüber hinausgehenden, in verschiedener Weise begründeten Verantwortungsbegriff (S. 504);
  • “Der in der CSR-Diskussion dominante Universalismus aktueller westlicher Werte und Normen, insbesondere der “Menschenrechte”, berücksichtigt nicht hinreichend die historische Entwicklungsdimension sowie die kulturelle und politische Vielschichtigkeit anderer Kulturkreise. Dies erfordert einen interkulturellen Dialog, in dem “common ground” auszuloten und in Handlungsmaximen zu überführen ist, um Unternehmen den Weg zu kontextadäquaten und gleichwohl “anständigem” (!) Wirtschaften zu weisen (S. 570);
  • “Die Neu-Konstituierung der globalen (CSR-)Ordnung kann weder durch “Containment”, das heißt nationalverfassungsrechtliche Einhegung, noch durch “Transfer” (westlicher) nationalstaatlicher Verfassungsprinzipien auf die globale Ebene erfolgen. Vielmehr kann nur ein sich von hierarchischen etatistischen westlichen Verfassungsvorstellungen lösendes funktionales Verfassungsverständnis (“Break”) im Sinne der Grundelemente und -mechanismen eines globalen Ordnungsrahmens Vorstellungen einer Neu-Konstitutionalisierung tragen”. In der Metamorphose von Nationalem zu Globalem werden die jeweiligen Regelsysteme entkoppelt. Es findet eine “Neuverhandlung” der angemessenen Allokation der Steuerung im Koordinatensystem national/international und öffentlich/privat statt. Der Regelungsmodus folgt einem dynamischen Modell vertikaler und horizontaler Optionen”. Die erforderlichen Adoptions-, Kooperations- und Kommunikationsprozesse ergäben “das Bild eines dreidimensionalen (qualifiziert) polyzentrischen heterarchischen Netzwerks” (“Legal lnternet”) (S. 670).

 

4. Dieses “rudimentäre System” der Governance sei in vielfältiger Hinsicht im rechtspolitischen und wissenschaftlichen Diskurs weiter auszuformulieren. Das gälte insbesondere für Legitimation und Accountability der Akteure (S. 670). Wir greifen diesen letzten Hinweis für einige weiterführende Überlegungen auf, wie sie in der aktuellen Diskussion verhandelt werden; um deren Anschlussfähigkeit an die Ausführungen der Autorin zu prüfen, bedarf es dann weiterer Untersuchungen. Gemeint ist hier die Arbeit von v. Bogdandy/Venzke “In wessen Namen? Internationale Gerichte in Zeiten globalen Regierens” (2014) und die Besprechung dazu von Gröschner (JZ 2014, S. 674-678).

Zentrale These in dem Buch von Bogdandy/Venzke ist, dass (u.a.) internationale Gerichte nicht nur als Recht anwendende sondern – hier besonders bedeutsam – als Recht schaffende Institutionen verstanden werden, die nur mittelbar legitimiert sind, aber “sich eine demokratische Legitimation erarbeiten können, wenn sie partizipatorisch und dialogisch verfahren” (S. 209).

Das sei dann aber, so Gröschner, der hier die Republiktradition des alten Europa bemüht (S. 677), eine Rechtfertigung mit dem Prinzip der Republik, nicht der Demokratie. Republikanische Legitimität und demokratische Legitimation müssten unterschieden werden. Der rechtsdogmatische Zusammenhang beider wird von Gröschner wie folgt formuliert und begründet (S. 678): “Das republikanische Prinzip fundiert eine politische Ordnung, die durch öffentliche Freiheit legitimiert, am öffentlichen Interesse orientiert und in öffentlichen Institutionen organisiert ist, die öffentlichen Dienst am gemeinsamen staatlichen, zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Ganzen leisten und deren Strukturmerkmale durch Publizität und Reziprozität charakterisiert sind; das demokratische Prinzip fundiert die Art und Weise souveräner Ausübung öffentlicher Gewalt – und zwar ganz im Sinne des nicht mehr staatsorientierten Souveränitätsbegriffs der beiden Autoren – durch Partizipation der Öffentlichkeit (“der Völker und der Bürger”) an den Verfahren der Institutionalisierung und der Diskussion ihrer Entscheidungen”.

 

5. Mit dieser Unterscheidung von republikanischer Legitimität und demokratischer Legitimation könnte auch der CSR-Diskurs über die (nicht nur rechtliche) Qualität der (von der Autorin in ihrem Buch anvisierten Governance-Strukturen) eine neue Rechtfertigung erhalten: “Auf dieser Basis können Verfahren demokratischer Legitimation auch jenseits souveräner Staatlichkeit und außerhalb parlamentarischer Prozeduren so institutionalisiert werden, wie Bogdandy/Venzke es in ihrer lesenswerten Programmschrift vorschlagen” (S. 678; zustimmend wohl Bogdandy/Venzke 2014 in der englischen Version ihres Buches, S. xii).

Mit dieser Einlassung von Gröschner wird aber nicht nur ein Freiraum für die Erörterung demokratischer Mittel der Legitimation (durch Verfahren) geschaffen, ein Freiraum, der es zum Beispiel gestattet, das Verhältnis von öffentlichen und privaten Akteuren zwecks Gestaltung einer globalen Wirtschaftsordnung neu zu regulieren. Sie eröffnet auch die Möglichkeit, das republikanische Prinzip philosophisch genauer zu begründen und so als vernünftig und damit universell auszuweisen.

Diesen Brückenschlag zur (systematischen) Philosophie (genauer: Argumentationstheorie) hat Venzke selbst später angeregt mit seinem Beitrag “International Law as an argumentative practice: on Wohlrapp’s The Concept of Argument (in: Transnational Legal Theory 7 (1). 2016, S. 9-19). Wohlrapps Buch zur Argumentationstheorie (erstmals 2008) erschien 2014 in englischer Fassung und wird inzwischen international diskutiert (Zeitschrift “Informal Logic” 2017, 3. Aufl. und 4. im Erscheinen). Relevant ist hier speziell die These, dass es für die Gültigkeit einer Aussage nicht – wie bei der Deutung der Habermasschen Theorie der “Deliberation”, auf die auch die Verfasserin verschiedentlich zurückgreift – auf die qualifizierte Zustimmung von (betroffenen) Personen ankommen kann (die ja beliebig motiviert sein mag), sondern dass auf die Qualität der vorgetragenen Argumente abgestellt werden muss; diese bemisst sich nach der “Einwandfreiheit” (Freiheit von Einwänden) im Diskurs von Proponenten und Opponenten.

Einwandfreie Argumente bilden dann (für ein je spezifisches Problem konkretisiert) Teil dessen was Wohlrapp das “Offene Forum der Argumente” nennt (S. 287 ff.) und das sich synchronisch und diachronisch entfaltet. Das Offene Forum ist der Ort, wo sich Vernunft manifestiert. In diesem Sinne stellen die internationalen Gerichte, wie sie von Bogdandy/Venzke analysiert werden, Institutionen des “Offenen Forums” dar, deren Praxis auf die Hervorbringung gültiger Argumente gerichtet ist. In dieser Richtung gilt es dann auch die Institutionen, wie sie im Kontext der CSR-Diskurse vorgeschlagen werden und/oder realisiert sind zu analysieren.

 

6. Mit der Einbeziehung der republikanischen Legitimitäts- und der demokratischen Legitimationsproblematik würde sich der CSR-Diskurs komplettieren. Jede Reform von Ordnungen ist ja nicht nur auf eine Bestandsaufnahme des (historischen) Status Quo angewiesen, wenn sie realitätskonform ausgestaltet werden soll, sondern bedarf auch eines Leitbildes (idée directrice), an dem die Reformen “gemessen” werden sollen.

Leitbildgerecht (“anständig” wie die Autorin an einer Stelle einmal wertend anmerkt) und kontextadäquat – das sind ja die formalen normativen Kriterien für die Beurteilung von CSR-Entwicklungen und CSR-Reformvorschlägen, wie sie auch von der Verfasserin benannt werden. Sie hat sich in ihrem Buch allerdings deutlich und bewusst auf die zweite Aufgabe konzentriert, das aber kenntnisreich und gründlich und mit bewunderungswürdigem Einsatz an Kraft und Zeit. Das Buch dokumentiert kritisch den Stand der CSR-Diskussion unter Bezugnahme auf die drei wesentlichen Problembereiche einer globalen Wirtschaft und damit Kernpunkte einer neuen Ordnung: Unternehmen, Verantwortung und Governance.

Meine Beurteilung: Das Buch ist sorgfältig und kenntnisreich verfasst; es gehört in jeden Bücherschrank, besser noch auf den Schreibtisch von allen, die an diesem gewichtigen Thema wissenschaftlich arbeiten, als Juristen, Ökonomen, Soziologen und Politologen oder als einschlägige Anwaltskanzleien und mit der Thematik praktisch befasst sind. Aber auch der einfache “Bürger” kann von der Lektüre profitieren, um die komplizierten Entwicklungen hin zu einer globalen Wirtschaftsordnung etwas besser zu durchschauen.

 

Literatur:

Curbach, J. (2003): Global Governance und NGO’s. Transnationale Zivilgesellschaft in internationalen Politiknetzwerken, Wiesbaden 2003 (hier zit. nach Spießhofer).

v. Bogdandy, A. – Venzke, I. (2014): In wessen Namen, Internationale Gerichte in Zeiten globalen Regierens, stw 2088.

v. Bogdandy, A. – Venzke, I. (2014): In Whose Name?, A Public Law Theory of International Adjudicatioin, Oxford.

Gröschner, R.: “Im Namen der Völker und der Bürger”, JZ (JuristenZeitung) 69 (13), S. 674-678.

Venzke, I. (2016): International Law as an argumentative praxis: on Wohlrapp`s Concept of Argument, in: Transnational Legal Theory 7 (1), 2016, S. 9-19.

Voßkuhle, A. (2006): Neue Verwaltungswissenschaft. in: Hoffmann-Riem, W. – Schmidt-Aßmann, E. – Voßkuhle, A. (Hg.): Grundlagen des Verwaltungsrechts, Band I, Methoden, Maßstäbe, Aufgaben, Organisation, München, S. 1-61 (hier zit. nach Spießhofer).

Wohlrapp, H. R. (2014): The Concept of Argument, A Philosophical Foundation, Dordrecht.

Wohlrapp, H. R.: Précis of the Concept of Argument, in: Informal Logic 37 (3), S. 162-169.

 

Der Autor

Prof. (em.) Dr. Dr. h.c. mult Horst Steinmann

Prof. (em.) Dr. Dr. h.c. mult Horst Steinmann, geb. 1934. Dipl-Kfm. Univ. Göttingen (1959), Dr. rer. nat. TU Clausthal (1962), MBA INSEAD Fontainebleau (1965), Priv.-Doz TU Clausthal (1968), Lehrstuhl für Operations Research FU Berlin 1969, Lehrstuhl für BWL und Unternehmensführung Univ. Erlangen-Nürnberg (1970-1999). Ehrendoktor Univ. Bern (1996) und Univ. Straßbourg 1999. Arbeitsgebiete: Unternehmensführung, Corporate Governance, Unternehmensethik, Wissenschaftstheorie. Mitbegründer von EBEN (1986) und Gründungsmitglied des dnwe 1993 und Vorsitzender (bis 2000).

Zahlreiche Publikationen (siehe www.horst-steinmann.de).

 

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