Am Mittwoch, den 25.9.2019, präsentiert der Umweltrat sein neues Sondergutachten “Demokratisch regieren in ökologischen Grenzen – Zur Legitimation von Umweltpolitik” der Öffentlichkeit in Berlin. Bei der Diskussion mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Gesellschaft wird es unter anderem um die Frage gehen, wie prozedurale und institutionelle Veränderungen helfen können, ein demokratisches Regieren innerhalb ökologischer Grenzen zu ermöglichen.

Bereits bei der Übergabe des Gutachtens im Juni 2019 an Bundesumweltministerin Svenja Schulze stellte der Umweltrat mit großer Sorge fest, dass die Politik mit Blick auf die Umwelt- und Klimakrise zu zögerlich agiert. Die ökologischen Belastungsgrenzen müssen zu verbindlichen Leitplanken für das Handeln der gesamten Bundesregierung werden. Der ökologische Schutzauftrag des Grundgesetzes erfordert, dass Abstand von diesen Leitplanken gehalten wird. Neben zeitnahen und ambitionierten umweltpolitischen Maßnahmen sind hierfür Reformen in den politischen Institutionen und im Gesetzgebungsverfahren notwendig.

“Unser erfolgreicher Rechts- und Sozialstaat muss nachhaltig handeln und somit um eine wirksame ökologische Dimension ergänzt werden. Der Staat ist schon heute zum Schutz der Umwelt nicht nur legitimiert, sondern auch verfassungsrechtlich verpflichtet. Jedoch mangelt es der Umweltpolitik im Politikalltag oftmals an Durchsetzungsfähigkeit. Wir wollen die Langzeitverantwortung des Staates institutionell abgesichert in das Gesetzgebungsverfahren integrieren und damit Themen wie dem Klimaschutz im politischen Prozess mehr Gehör verschaffen”, fasste Ratsmitglied Prof. Christian Calliess die Forderungen des Umweltrates zusammen.

“Die ökologische Belastungsfähigkeit der Erde wird vielfach überschritten: Klimawandel, Verlust biologischer Vielfalt und Umweltverschmutzung gefährden nicht nur die natürlichen Lebensgrundlagen unserer Gesellschaften, sie untergraben auch den Frieden und die Möglichkeit einer nachhaltigen Entwicklung”, erläutert Ratsmitglied Prof. Wolfgang Lucht. “Unsere demokratische Gesellschaft sollte sich diesen Herausforderungen mit Entschiedenheit stellen. Die Debatten der letzten Monate zeigen, dass das notwendige Umsteuern auch gesellschaftlich gefordert wird.” Es gilt auch, die internationale Verantwortung Deutschlands im Umweltschutz zu berücksichtigen.

Der Umweltrat schlägt deshalb ein Bündel von Reformen vor: Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie sollte zum Beispiel verbindlicher ausgestaltet und in ihren Zielen finanziell unterlegt werden. Zudem sollte der Gesetzgebungsprozess transparenter gestaltet und die Gesetzesfolgenabschätzung im Hinblick auf die ökologische Nachhaltigkeit gestärkt werden. Das Bundesumweltministerium sollte die Möglichkeit bekommen, Gesetze auch außerhalb seines Zuständigkeitsbereiches zu initiieren, beispielsweise für Landwirtschaft oder Verkehr. Ein neu einzurichtender “Rat für Generationengerechtigkeit” könnte helfen, Interessen der jungen und künftigen Generationen im Zyklus der Wahlperioden eine Stimme zu geben. Äußert das Gremium Bedenken, sollte Zeit für eine erneute Reflexion des Gesetzgebers vorgesehen werden.

 

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