Unsere Art und Weise zu wirtschaften ist eine echte Bedrohung für den Fortbestand der Menschheit auf diesem Planeten geworden. Einzelne Skandale wie bei VW bringen nur die Spitze des Eisbergs zutage. Wir wirtschaften zu Lasten der Armen in der Gegenwart und aller Menschen in der Zukunft. Wie könnte man das ändern?

Eine Antwort ist es, die Maßstäbe, nach denen vernünftiges Wirtschaften ablaufen sollte, zu benennen. Das versuche ich im Folgenden, indem ich eine Menschenrechtmoral für Unternehmen formuliere. Die zweite Antwort geht darauf ein, wie wir so eine Wirtschaftsform durchsetzen können. Diese Antwort ist ungleich schwieriger. Hier gebe ich nur den kurzen Hinweis: Das Richtige sollte sich nicht so klein machen, dass es angesichts des Machbaren gar nicht mehr das Wort ergreift. Denn dann ist die Möglichkeit schon verschenkt, Ideen in die Welt zu setzen, die sich langfristig in den Köpfen festsetzen und so auch zu neuen Umsetzungsmöglichkeiten und Handlungen führen.

Die Menschenrechte sind eigentlich an Staaten adressierte Forderungen. Nun ist es jedoch auffällig, dass die Macht der Nationalstaaten zunehmend verfällt. Man würde aber die reale Entwicklung ignorieren, wenn man nicht die zunehmende Macht der Unternehmen anerkennt und sie mit der Forderung konfrontiert, dass Macht eben auch verpflichtet. Sonst entlässt man Nationalstaaten aus der Verantwortung, ohne neue Adressaten für diese zu finden. Aufgrund dieser Machtverlagerung ist es eine sinnvolle Überlegung, zu schauen, welche Menschenrechte sich auf Unternehmen als Akteure herunterbrechen lassen. Soziale und wirtschaftliche Menschenrechte sind sowohl für Staaten wie auch für Unternehmen anwendbar. Man muss sie entsprechend interpretieren und ausfindig machen, welche konkreten Handlungsnormen diese Rechte zur Folge haben. Welche Pflichten ergeben sich für ein Unternehmen, wenn es sich auf die Menschenrechte festlegt?

Konkrete Verpflichtungen aus den MR zu gewinnen, scheint schwierig zu sein. Hier kann man aber auf internationale Abkommen zurückgreifen. Zudem haben mehrere Institute und Initiativen versucht, die MR in Form von Katalogen auf Unternehmen herunterzubrechen. So lassen sich halbwegs konkrete Prinzipien wie

  1. Unternehmen müssen tolerieren, dass sich Gewerkschaften bilden, müssen Versammlungsfreiheit für diesen Zweck gewähren und dürfen Arbeiter nicht aufgrund ihres sozialen Engagements benachteiligen.

rechtfertigen. Es gibt aber auch weniger konkrete Vorgaben wie

  1. Unternehmen müssen ihren Mitarbeitern sichere, gesunde und hygienische Arbeitsplätze zur Verfügung stellen.

Was aber, wenn die nationalen Standards für Sicherheit und Gesundheit wenig ambitioniert sind? Aber eine Orientierung am international höchsten Standard könnte die Vorteile eines Billiglohnlandes einebnen. Hier scheinen für jede Branche und jedes Land verschiedene Standards gültig und z.T. sinnvoll zu sein. Man könnte als Kriterium dafür, dass diese Regel halbwegs erfüllt wird, das Urteil nationaler Behörden, internationaler Wissenschaft, der Arbeiter selbst und von in diesem Sektor maßgeblichen, etablierten NGO´s heranziehen. Je einhelliger dieser Dialog mit den Anspruchsgruppen eines Unternehmens diesem hier attestiert, genug zu tun, desto mehr kann der Anspruch als erfüllt gelten. Natürlich wird ein umfassender Konsens selten zu erzielen sein. Eine Übereinstimmung mit den Mehrheitsvertretern der Mitarbeiter, mit einigen einschlägigen, überregionalen NGO´s, mit den staatlichen Behörden und ggfs. einigen unabhängigen Wissenschaftlern, sollte zumindest grobe Missachtungen der betroffenen Norm ausschließen. Kommt ein Konsens mit einer der Anspruchsgruppen überhaupt nicht zustande, muss die Norm als unerfüllt gelten.

Solche Regeln kann man mit den Menschenrechten begründen. Das ist für die konkrete Ausgestaltung der Arbeitswelt einiges, aber natürlich ist es in mancher Hinsicht auch wenig. Es sind insbesondere Regeln, die den Auftritt eines Unternehmens in Entwicklungs- und Schwellenländern betreffen. So kann die Orientierung an den Menschenrechten nur eine Basismoral begründen, zumal diese Rechte eine Schwäche haben: Sie formulieren primär, was wir unterlassen sollen, um anderen nicht zu schaden. Aber sie formulieren kaum Pflichten für aktives Engagement eines Unternehmens. Zudem gibt es leider immer wieder Situationen, in denen sich Menschenrechte widersprechen und blockieren. So kann ein Unternehmen z.B. manchmal nicht sichere Arbeitsplätze bieten und gleichzeitig alle Arbeiter angemessen entlohnen. Die Kosten für beides sind zu hoch. Was tun? Die Regeln, die sich aus den Menschenrechten in Anwendung auf Unternehmen gewinnen lassen, müssen um einige Regeln erweitert werden, ich nenne sie MR+-Normen. Eine lautet

  1. Bei gravierenden Problemen, die verbleiben, wenn man sich an Menschenrechten orientiert, soll von den betroffenen Unternehmen eine ethisch geschulte Instanz (z.B. ein Ethik-Komitee) angerufen werden.

Es gibt Sonderfälle, bei denen Menschenrechte nicht ausreichen. Um die zu bewerten, ist im Unternehmen oft kein qualifiziertes Personal vorhanden. Es mag im Unternehmen zudem besonders schwerfallen, moralische Entscheidungen zu treffen, die nicht vom eigenen Vorteilsdenken geleitet sind. Daher wäre ein Vorschlag, hier eine neue externe Institution zu schaffen, die diese Arbeit übernehmen kann: ein Ethik-Komitee. Natürlich müssten die Mitglieder des Komitees zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet sein, gleich der anwaltlichen Schweigepflicht. In deutschen Krankenhäusern ist dieses Verfahren gängig. Dort setzen sich die Ethik-Komitees, die von Ärzten, Pflegenden oder Patienten angerufen werden können, z.B. aus Ethikern, Juristen, Ärzten, Patientenvertretern und Pflegenden zusammen. Sie beraten Ärzte, Pfleger, Angehörige und Patienten, über das, was in konkreten problematischen Fällen moralisch richtig ist. Ethikkomitees braucht es nicht nur in Krankenhäusern, sondern auch in der Wirtschaft. Eine Regel, die Unternehmen in die Pflicht nimmt, aktiv zur Verbesserung der Welt beizutragen, lautet:

  1. Ein Unternehmen soll die ethische Initiative ­­­– wo sie am nützlichsten ist –, ergreifen und dafür mindestens 1,5 Prozent seines Jahresgewinns einsetzen. Es sei denn, das Unternehmen gerät dadurch nachweislich in Existenznot.

Diese Regel sichert, dass Unternehmen und Staaten auch aktiv im Rahmen ihrer Möglichkeiten das Glück auf der Welt vermehren. Wenn ein Unternehmen also „das Richtige“ tun will, sollte es sich selbst zu dieser Regel verpflichten. Dann vermehrt das Unternehmen das Wohlergehen auf der Welt an der von der Moral empfohlenen Stelle: da wo das Leid am größten und die Hilfe am effektivsten ist. Wo dies genau der Fall ist, können unabhängige wissenschaftliche Forschungen ausweisen. Viele Unternehmen spenden auch derzeit aktiv und in ähnlicher Höhe, meist im Kultursektor, etwa für spektakuläre Projekte wie die Mundarttage der Kreissparkasse, die irgendeinem Vorstand besonders am Herzen liegen. So spendete die Deutsche Bank 2013 1,3 Prozent ihres Jahresverdienstes, die Commerzbank spendete rund zwei Prozent. Das entspricht natürlich nicht unserer Zusatzregel. Die Zusatzregel lenkt solche Ausgaben zu den Bedürftigsten und macht die Moral gleichwohl nicht zur Konjunktursache, da die übrigen MR+-Normen jederzeit einzuhalten sind. Die Spendenpflicht ist abhängig vom Unternehmenserfolg aussetzbar. Das soll Akzeptanz sichern, denn wenn Unternehmen aufgrund von Spenden den Betrieb einstellen müssten, hätte dies bald das Ende der Spendenpflicht zur Folge. Die Unternehmen sollen Spenden aber nicht nach Gutdünken aussetzen können. Sie haben im Stakeholderdialog eine Dokumentationspflicht, darzulegen, dass es dem Unternehmen so schlecht geht, dass es sich nicht erlauben kann, der Spendenpflicht nachzukommen. Da eine solche Erklärung das Unternehmen auf dem Kapitalmarkt nicht gerade attraktiv macht, wird sie im Regelfall unterbleiben.

Die Pflicht auf 1,5 Prozent zu begrenzen, ist der Durchsetzbarkeit geschuldet. Über eine Spendenpflicht könnten global erhebliche Summen zusammenkommen, welche einen moralischen  Wandel vorantreiben würden. Es entstünden zwei- bis dreistellige Milliardenbeträge pro Jahr allein von Unternehmensseite.

Eine Menschenrechtsmoral mit einigen Zusatzregeln stellt ein wirkungsvolles Steuerungsorgan für die Wirtschaft dar. So müssten nicht nur Skandale, sondern auch die stetige Erosion der Moral durch die Wirtschaft zu bändigen sein und die Unternehmen, die diese Moral beachten, könnten ansonsten ihren Profitinteressen nachgehen.

Hinweis:
Buch: „Wirtschaftsethik und Menschenrechte“, UTB (Mohr-Siebeck), 14,90 Euro.

Bild: Prof. Dr. Bernward Gesang,
© Thomas Troester

 

Der Autor

Prof. Dr. Bernward Gesang

Universität Mannheim | Philosophisches Seminar,
Lehrstuhl für Philosophie mit Schwerpunkt Wirtschaftsethik

 

 

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